Acht Jahre lang narrte ein Gärtner aus dem Waldviertel die Ermittler, schließlich verriet er sich selbst. Im Dezember soll er gestanden haben, am 22. Jänner 2018 seine Ex-Freundin Jenni S. (damals 21) in ihrer Wohnung in Wien-Brigittenau erwürgt zu haben. Die Leiche hatte er im Gebüsch beim Truppenübungsplatz Allentsteig (NÖ) verscharrt. Der Mann, der sich selbst einen bizarren Fantasy-Namen gab, sitzt seit Dezember 2025 in U-Haft in Wien.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Wien Anklage erhoben. Dem 33-Jährigen Mann mit dem Teufels-Tattoo wird Mord vorgeworfen. Laut Anklage soll er seine Jenni S. während eines Streits getötet haben, nachdem diese die Beziehung beendet hatte.
Das Verschwinden der jungen Frau war von der Polizei von Beginn an als besonders bedenklich eingestuft worden. Sofort wurde ein Tötungsdelikt vermutet – doch trotz umfangreicher Ermittlungen konnte der Leichnam nicht gefunden werden.
Der Beschuldigte war frühzeitig ins Visier der Ermittler geraten. Ausschlaggebend waren unter anderem das von Jenni S. kurz vor ihrem Verschwinden forcierte Ende der Beziehung sowie die Tatsache, dass persönliche Wertgegenstände der jungen Frau in der Wohnung zurückgeblieben waren. Zudem soll sich der Verdächtige bei Befragungen immer wieder in Widersprüche verstrickt haben. Für eine Anklage reichten die vorhandenen Indizien damals aber noch nicht aus.
Erst nachdem der Verdächtige einem Lockvogel auf den Leim gegangen und unvorsichtige Chatnachrichten geschrieben hatte, wurde es eng für ihn. Im Dezember 2025 legte der Beschuldigte schließlich ein Geständnis ab und führte die Ermittler zum Ablageort der Leiche beim Truppenübungsplatz Allentsteig.
Für das Verbrechen des Mordes drohen laut Strafgesetzbuch zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslange Freiheitsstrafe. Zusätzlich beantragte die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Beschuldigten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Laut Sachverständigengutachten war der Mann zum Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig, es bestehe jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gefahr, dass er in Zukunft erneut schwere Straftaten begehen könnte. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Anklageschrift Einspruch erheben. Der Prozess soll noch im Sommer über die Bühne gehen. Die Unschuldsvermutung gilt.