Im Kampf gegen Airbnb und illegale Kurzzeitvermietung wurden von der Stadtregierung bereits einige Schritte gesetzt, gestehen die Grünen Wien ein – doch insgesamt reiche das noch nicht aus. Besonders Außenbezirke seien massiv betroffen – etwa der 15., der 16., oder der 17. Bezirk. "Hier herrscht ein großer Leidensdruck", so Klubobmann und Wohnsprecher der Grünen Wien, Georg Prack.
Die Grünen Wien fordern nun zusätzliche Restriktionen. Außerhalb von Wohnzonen soll es weitere Einschränkungen geben, forderten Prack und Parteichef Peter Kraus am Montag in einer Pressekonferenz.
Seit Juli 2024 untersagt die Stadt Wien die kurzfristige Vermietung von Wohnungen, sobald die Vermietungsdauer 90 Tage pro Jahr überschreitet. In solchen Fällen ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich. Während in Wohnzonen grundsätzlich kaum Bewilligungen erteilt werden, sind diese in Gebieten außerhalb von Wohnzonen leichter zu erhalten. Genau hier fordern die Grünen Wien eine Verschärfung der bestehenden Regelungen.
Doch ihr Ruf nach strengeren Regeln beschränkt sich nicht auf Airbnb und andere Kurzzeitvermietungsplattformen. Leistbare Wohnungen werden knapp. Die Grünen warnen vor einer "drohenden Wohnungsknappheit". Besonders die Zweckentfremdung der Wohnbauförderung stelle ein Problem dar. "Das Geld wird für alles Mögliche ausgegeben", kritisiert Prack. Insgesamt wurden 329 Millionen Euro zwar unter dem Titel Wohnbauförderung eingehoben, aber nicht dafür verwendet.
Wurden zwischen 2013 und 2020 jährlich fast 7.000 geförderte Wohneinheiten gestartet, sind es seit 2021 nur mehr rund 2.800 pro Jahr. Von 5.500 geplanten neuen Gemeindewohnungen sei nur ein Viertel fertiggestellt. Bei einem Bedarf von rund 10.000 neuen Wohnungen pro Jahr klaffe bis 2030 eine Lücke von mindestens 28.000 Wohnungen.
Die Grünen Wien fordern daher eine Zweckwidmung der Wohnbauförderung, eine Sanierungsoffensive, einen schnelleren Gasausstieg und eine Leerstandsabgabe. Diese Forderungen sind auch Thema im Sonderlandtag am Dienstag. Die Grünen Wien beabsichtigen hier insgesamt sechs Anträge einzubringen.