Es ist seit jeher ein Aufreger-Thema: Dürfen pflanzliche Produkte mit Fleischbegriffen betitelt werden. Am Donnerstag fand diesbezüglich zum bereits dritten Mal eine Beratung von EU-Kommission, EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten statt.
Veggie-Burger, Seitan-Schnitzel und Soja-Würstel: Solche Bezeichnungen für vegetarische Fleischersatzprodukte bleiben in der Europäischen Union vorerst erlaubt. Nach Verhandlungen zwischen Vertretern aus dem Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Länder am Donnerstag in Brüssel stehen diese gängigen Namen laut Angaben von Abgeordneten nicht auf einer Liste von Bezeichnungen, die künftig nur noch für tierische Produkte verwendet werden dürfen.
Im kommenden Jahr werden aber weitere Diskussionen dazu erwartet. Auf der Liste finden sich laut den Europaabgeordneten speziellere Begriffe wie Rind- oder Schweinefleisch, Hendlhaxerl oder Rinderhüfte. Diese Bezeichnungen sollen für vegetarische Produkte künftig verboten werden, während allgemeinere Begriffe wie Burger und Schnitzel vorerst weiter verwendet werden dürfen.
Die französische Europaabgeordnete Céline Imart hatte ein weitreichenderes Verbot vorgeschlagen. Sie wollte damit nach eigener Aussage die Interessen französischer Rinderbauern schützen. Sie ist außerdem der Meinung, im Supermarkt gebräuchliche Namen wie Veggie-Burger seien irreführend.
Verbraucherorganisationen wie BEUC widersprachen ihr aber entschieden. "Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ist über diese Begriffe nicht verwirrt", erklärte die BEUC-Expertin Irina Popescu. Sie forderte die EU-Gesetzgeber auf, stattdessen für klare Kennzeichnungen zu sorgen.
Auch Lebensmittelkonzerne wie Aldi Süd, Lidl, Burgerking und Rügenwalder Mühle hatten sich gegen das Verbot ausgesprochen. Auch die deutsche Bundesregierung lehnte ein Verbot ab. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) erklärte zwar, ein Schnitzel sei für ihn persönlich immer Fleisch. Er folgte aber der Linie der Verbraucherorganisationen: Verbraucherinnen und Verbraucher wüssten selbst am besten, was sie im Supermarkt kaufen.
Die Diskussion um die Bezeichnungen war Teil der Beratungen über ein Gesetzespaket, mit dem die EU die Position europäischer Bauern in Preisverhandlungen mit Supermärkten stärken will. Das Europaparlament und der Rat der 27 Staaten müssen das Paket aber noch endgültig absegnen. Die Entscheidung vom Donnerstag gilt bis Ende 2027. Bis dahin steht ohnehin eine Reform der Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU an. Im Zuge dieser Neuauflage dürfte die Diskussion um Burger und Schnitzel erneut aufflammen.