Für eine französische Familie wurde die Hochzeitsreise nach Thailand plötzlich zum unfreiwilligen Dauerurlaub. Wegen der angespannten Lage im Nahen Osten und massiver Einschränkungen im Flugverkehr kommt sie derzeit nicht nach Hause.
Viele Airlines meiden aktuell aus Sicherheitsgründen Zwischenlandungen in Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten, die normalerweise wichtige Drehkreuze für internationale Flüge sind. Dadurch sitzen zahlreiche Reisende weltweit an ihren Urlaubsorten fest – so auch die Familie d'Ouveillane aus Frankreich, wie die Zeitung "L'Independant" berichtet.
Eigentlich wollte die Familie am 5. März nach Hause fliegen. Doch die Preise für Ersatzflüge sind explodiert. "Wir wissen nichts. Wir wissen nur, dass die Preise in die Höhe geschossen sind", sagt Mutter Patricia.
Für einen Flug für vier Personen würden derzeit rund 11.000 Euro verlangt, manche Angebote lägen sogar bei bis zu 60.000 Euro. Ihre Airline bot lediglich an, die Tickets zu erstatten oder eine Umbuchung vorzunehmen.
Die Familie entschied sich daher, vorerst in Thailand zu bleiben. "Im schlimmsten Fall verlängern wir einfach unseren Urlaub. Wir beschweren uns nicht. Hier, wo wir sind, sind wir in Sicherheit", erklärt Vater Sebastien. Am ursprünglich geplanten Abreisetag wollen sie erneut am Flughafen prüfen, welche Möglichkeiten es gibt.
Dass Konflikte im Nahen Osten auch Urlauber weit entfernt betreffen, liegt an den Flugrouten. Viele Verbindungen zwischen Europa und Asien führen über diesen Luftraum. Wird er gesperrt oder als unsicher eingestuft, müssen Flugzeuge große Umwege fliegen – was Zeit und viel Treibstoff kostet.
Wie das Portal "Simple Flying" berichtet, verlängern sich dadurch die Flugzeiten deutlich. Die höheren Kosten geben Airlines häufig an die Passagiere weiter.
Wer außerhalb Europas festsitzt, hat zudem oft weniger Rechte als EU-Reisende. In Ländern wie Thailand hängen Entschädigungen meist von den Beförderungsbedingungen der jeweiligen Airline ab. Internationale Abkommen wie die Montreal Convention regeln zwar Haftungsfragen, sehen bei kriegsbedingten Flugausfällen jedoch keine festen Entschädigungen vor.