Feuerwerksverbot in NÖ: Krems – "Heute" setzt darauf – auch Perchtoldsdorf (Bezirk Mödling, NÖ) lässt es ruhig angehen, und auch in Tulln (Bezirk Tulln, NÖ) gibt es strenge Richtlinien. Alle drei Gemeinden appellieren für ein ruhiges, feuerwerksarmes Silvester an die Bevölkerung.
Perchtoldsdorf zeigt sich bezüglich der Feuerwerksregelung besonders streng. "Rechtzeitig vor den Silvesterfeierlichkeiten erinnere ich eindringlich an das Feuerwerksverbot," so Andrea Kö, Bürgermeisterin (VP) von Perchtoldsdorf, und erklärt weiter: "Außerdem werden wir keine Ausnahmeregelungen seitens der Marktgemeinde erteilen."
Die Gemeinde betont dabei die Auswirkungen der zahlreichen Feuerwerkskörper auf die Umwelt, die Lebensqualität und die Tierwelt. Sowohl Haustiere als auch Wildtiere würden sich durch den Lärm erschrecken.
Auch die Stadtgemeinde Tulln warnt die Bevölkerung, das Gesetz bezüglich der Feuerwerke zu befolgen. Auch sie betont die negativen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt.
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z.B. Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen) und F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche, Batteriefeuerwerke) sind vom Verbot ausgenommen – allerdings nur an einem bestimmten Platz: im Bereich des Sporns beim Gästehafen. Das Zünden von Feuerwerken müsse aber vorab von der Veranstaltungsbehörde der Stadt Tulln genehmigt werden.
"Diese Erlaubnis gilt allerdings ausschließlich unter Einhaltung von speziellen sicherheits- und brandschutztechnischen Auflagen", heißt es auf der Website der Stadtgemeinde Tulln.
Feuerwerkskörper der Kategorie F3 (z.B. Knallkörper, Feuerräder) und F4 (z.B. Feuerwerksbomben, Fächersonnen, Fontänen) sind für Privatpersonen generell verboten. Nur Profis dürfen diese verwenden. Auch das müsse die Bezirkshauptmannschaft Tulln aber genehmigen.
Im Ortsgebiet ist das Verwenden von Silvesterknallern der Kategorie F2 grundsätzlich das ganze Jahr über verboten. Der Bürgermeister dürfe laut "oesterreich.gv.at" wie in Tulln jedoch Ausnahmen erteilen, solange "keine Gefährdung für Menschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigungen zu befürchten ist."