Ziel des Verbots sei es, "den Natur- und Umweltschutz" zu unterstützen sowie die Sicherheit von Menschen und Tieren in der Stadt Krems zu gewährleisten.
In der Presseaussendung betont die Stadt, dass die Silvesterknallerei "nicht nur eine Belastung für Menschen, Tiere und Umwelt" darstelle, sondern auch "hohe Brandgefahr und ein großes Verletzungsrisiko" berge.
Gesetzlich untersagt ist im Ortsgebiet der Umgang mit Pyrotechnik der Kategorie F2. Dazu zählen laut Stadt unter anderem Feuerwerkbatterien und Feuerwerkrohre, Schweizer Kracher, Knallfrösche, Mini-Raketen und Vulkan-Fontänen. Die Stadt Krems verweist darauf, dass sie "keine Ausnahmeverordnungen" genehmigt und dabei bewusst "Rücksicht auf den Schutz von Haus- und Wildtieren" nimmt.
Das Verbot gilt darüber hinaus auch für Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4. Diese unterliegen zusätzlichen Vorschriften und Bewilligungen, die im Ortsgebiet von Krems ebenfalls nicht erteilt werden.
Die Stadt appelliert daher erneut an die Bevölkerung, den Jahreswechsel ruhig zu begehen und im Sinne von Sicherheit, Umwelt- und Tierschutz auf pyrotechnische Knallerei zu verzichten.