Auch bei der Volksanwaltschaft schlagen immer wieder skurrile Fälle auf: Laut dem Jahresbericht 2024 wurden im vergangenen Jahr 16.458 Beschwerden behandelt. Fast die Hälfe davon – exakt 7.386 – wurde im Bereich der Bundesverwaltung verzeichnet. Auf Platz vier bei den Bundesministerien landete etwa das Finanzministerium mit 822 Verfahren.
Und hier springt besonders ein Fall ins Auge: Im Mai 2024 wandte sich ein Wiener aus Floridsdorf an die Volksanwaltschaft. Er hatte für seine Mutter eine Strafandrohung der Finanzverwaltung erhalten.
Demnach wurde der Mutter mit einer Zwangsstrafe in der Höhe von 150 Euro gedroht, da sie die Steuererklärung (Abgabenerklärung) für das Jahr 2022 nicht fristgerecht eingereicht hatte. Das Problem: Die Mutter war bereits im Jänner 2021 verstorben.
Volksanwältin Gaby Schwarz nahm sich des Falls an. Und siehe da: Die fehlerhafte Übernahme eines Datensatzes hatte dazu geführt, dass die Finanzverwaltung von einem Versäumnis ausgegangen war. Das Finanzministerium (BMF) gestand den Fehler ein, die Strafe musste natürlich nicht bezahlt werden.
Schwarz griff den Fall in einem Instagram-Posting auf: "Da greift man sich am Kopf! Man sagt ja, zwei Dinge im Leben sind fix: der Tod und die Steuer. Aber was ist, wenn jemand, der schon verstorben ist, die Aufforderung bekommt, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben? Und falls er das nicht tut, auch noch eine Strafe angedroht bekommt? Auch, wenn wir bei der Volksanwaltschaft solche Fälle mit dem Finanzministerium klären können, da wäre schon ein bisschen mehr Sorgfalt bei der Grunddatenbank gefragt. Wir lösen auch Skurriles!", heißt es da.
Brisant: Es handelt sich hier um keinen Einzelfall. Denn laut der Volksanwältin sind Beschwerden über diverse fehlerhafte Eingaben im EDV-System des BMF generell nicht selten. Die nicht näher definierten "EDV-mäßigen Schwierigkeiten" führten etwa dazu, dass Bescheide unbemerkt vom System über ein Jahr lang nicht freigegeben wurden.
In einem ähnlichen Fall wie jenem in Wien hatte das Finanzamt für eine Niederösterreicherin irrtümlich in die Finanz-Grunddatenbank eingetragen, dass sie jährlich die Zusendung von Formularen für eine Arbeitnehmerveranlagung wünscht. Als dann keine Steuererklärung eingereicht wurde, erhielt sie ein Erinnerungsschreiben, das mit der Androhung einer Zwangsstrafe verbunden war.