Chat GPT und Co.: Der Rechnungshof prüfte von März bis Juni des vergangenen Jahres, wie Künstliche Intelligenz (KI) in der Bundesverwaltung eingesetzt wird. Hintergrund ist die im August 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung über KI.
Im Fokus der Überprüfung standen das Bundeskanzleramt, das Finanzministerium, das Klimaschutzministerium sowie das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS). Die österreichische KI-Strategie wurde mit Strategien einiger EU-Mitgliedsstaaten verglichen. Diese wurde "vergleichsweise spät" veröffentlich.
Laut dem Bericht verfügten die geprüften Ministerien über keine ressortinternen Strategien, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz innerhalb der Organisation sowie die damit verfolgten Ziele klar definierten. Und das "obwohl bereits KI-Anwendungen in Betrieb oder in Planung waren".
Keine der überprüften Einrichtungen hatte verbindliche Regelungen eingeführt, die Bedienstete verpflichten, den Einsatz von KI-Anwendungen oder KI-generierten Inhalten transparent zu kennzeichnen.
Die KI-Strategie der Bundesregierung aus dem Jahr 2021 sah eine ressortübergreifende Umsetzung von 64 Maßnahmen vor. Diese wurden jedoch "meist allgemein und abstrakt formuliert und die Zuständigkeit zur Umsetzung nicht zeitnah festgelegt". Eine Verknüpfung mit dem geplanten Budget fehlte, ebenso wurden die Länder in die Strategie nicht eingebunden.