Ein ungewöhnlicher Kriminalfall beschäftigt die steirische Justiz. Nach der Insolvenz einer Ölmühle sollen deren Betreiber große Mengen Kürbiskerne und Kürbiskernöl vor den Gläubigern in Sicherheit gebracht haben. Mitte Dezember müssen sich die beiden Unternehmer deshalb vor dem Grazer Straflandesgericht verantworten.
Mitangeklagt ist eine steirische Rechtsanwältin, die bereits 2023 durch einen spektakulären Cobra-Einsatz auf einem Bauernhof in der Oststeiermark für Schlagzeilen gesorgt hatte.
Die Ölmühle war 2021 in die Insolvenz geschlittert. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Betreiber danach die Zusammenarbeit mit dem gerichtlich bestellten Masseverwalter verweigert haben.
Aus dem Lager sollen insgesamt 19.880 Kilogramm Kürbiskerne und mehr als 1.500 Liter Kürbiskernöl beiseitegeschafft worden sein. Der dadurch entstandene Schaden für die Gläubiger wird auf rund 110.000 Euro beziffert.
Die mitangeklagte Juristin soll die beiden Unternehmer laut Anklage dazu gebracht haben, Bargeld und andere Vermögenswerte nicht an den Masseverwalter herauszugeben. Sie stellte die Rechtmäßigkeit des Insolvenzverfahrens infrage und behauptete, die Entscheidungen zur Insolvenzeröffnung und zur Bestellung des Masseverwalters seien Teil eines "Insolvenzbetrugsnetzwerks".
Gegen die Anwältin stehen zudem weitere Vorwürfe im Raum. So soll sie trotz eines Tätigkeitsverbots durch die Rechtsanwaltskammer Steiermark weiterhin als Juristin gearbeitet haben. Außerdem soll sie Justizvertreter zu Unrecht schwerer Verfehlungen beschuldigt haben.
Bereits im Sommer 2023 hatte die Frau für Aufsehen gesorgt. Weil sie wiederholt nicht zu einem Verleumdungsprozess erschienen war, rückte das Einsatzkommando Cobra mit einem größeren Aufgebot zu einem Bauernhof in der Oststeiermark aus.
Die Anwältin wurde festgenommen und verbrachte anschließend vier Monate in Untersuchungshaft.
Mitte Dezember kommt es nun zum Gerichtsverfahren. Die beiden Ölmühlen-Betreiber müssen sich wegen des Vorwurfs der betrügerischen Krida verantworten.
Der Anwältin werden im Zusammenhang mit dem Verfahren unter anderem ein Beitrag zur betrügerischen Krida sowie Verleumdung und schwerer Betrug vorgeworfen. Für ihren Prozess sind insgesamt drei Verhandlungstage vorgesehen. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.