Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Gutachten zur Affäre rund um das Linzer Brucknerhaus. Luger hatte die Expertise als damaliger Aufsichtsratsvorsitzender der stadteigenen Veranstaltungsgesellschaft LIVA bei einer Rechtsanwaltskanzlei in Auftrag gegeben. Die Kosten von exakt 19.061,15 Euro übernahm zunächst die LIVA.
Der Knackpunkt: Luger hatte selbst Fragen für das Hearing um den Posten des künstlerischen Geschäftsführers an Dietmar Kerschbaum weitergegeben. Laut Anklage wusste der Ex-Stadtchef das bereits, als er das Gutachten beauftragte.
Die Staatsanwaltschaft ging deshalb davon aus, dass die Expertise vorwiegend in seinem eigenen Interesse lag. Die Verteidigung hielt dagegen: Das Gutachten habe einer allgemeinen rechtlichen Bewertung der Vorgänge innerhalb der LIVA gedient.
Die Kosten für das Gutachten hat der mittlerweile pensionierte Ex-Bürgermeister zurückgezahlt. Das Strafverfahren war zunächst mit einer Diversion erledigt worden. Diese Entscheidung wurde später allerdings wieder aufgehoben.
Beim ersten Verhandlungstag Anfang Juli hatte Luger die Beauftragung zwar als einen "Fehler" bezeichnet, sich vom Vorwurf der Untreue aber nicht schuldig bekannt. Weil die Richterin noch offene Fragen zum Auftrag für die Expertise klären wollte, war der Prozess Anfang Juli vertagt worden.
Am Freitag wurden dann weitere Zeugen angehört. Luger drohten im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.
Um kurz nach 13 Uhr folgte dann der Knall. Luger wurde vor Gericht freigesprochen. Aus Sicht der Richterin stehe nicht zur Diskussion, dass die Weitergabe der Hearingunterlagen falsch gewesen sei. Dies sei aber nicht Teil der Verhandlung gewesen.
In einem ersten Statement zeigte sich Luger "froh und erleichert" über den Freispruch.