Fast 500.000 Euro gefordert

Skandal um Brucknerhaus – Ex-Chef blitzt vor Gericht ab

Herber Rückschlag für Dietmar Kerschbaum: Das OLG Linz hält seine Entlassung bei der LIVA für berechtigt. Es geht um fast eine halbe Million Euro.
Oberösterreich Heute
14.08.2026, 12:16
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Der Brucknerhaus-Skandal brachte Linz politisch zum Beben und Klaus Luger um das Bürgermeisteramt. Jetzt muss der ehemalige künstlerische Leiter Dietmar Kerschbaum die nächste Niederlage einstecken. Das Oberlandesgericht Linz hält seine Entlassung für berechtigt.

Fast 500.000 Euro gefordert

Nach seiner Entlassung im Juli 2024 klagte Kerschbaum unter anderem 482.572 Euro brutto Kündigungsentschädigung ein. Im Verfahren ging es unter anderem um monatlichen Aufwandsersatz für Kerschbaums beruflich genutztes, aber privates Mobiltelefon. Die Zahlungen sollen nicht mit den zuständigen Organen abgestimmt worden sein. Insgesamt flossen 12.650,88 Euro.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Das Landesgericht Linz wertete das als erhebliche Pflichtverletzung und Untreue im Dienst. Auch das Oberlandesgericht sah einen Entlassungsgrund. Es verwies zusätzlich auf einen für die LIVA nutzlosen Sponsoringvertrag.

Politischen Sprengstoff barg vor allem das Auswahlhearing: Kerschbaum hatte Informationen genutzt, die ihm bereits davor übermittelt worden waren – darunter die vorgesehenen Fragen. Der damalige Bürgermeister und LIVA-Aufsichtsratschef Klaus Luger räumte später ein, Kerschbaum Fragen weitergeleitet zu haben.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Zunächst entschuldigte sich Luger und kündigte seinen Rückzug aus dem LIVA-Aufsichtsrat an. Doch der Druck wurde immer größer. Nach heftigen Rücktrittsforderungen legte er sämtliche politischen Funktionen zurück und gab schließlich auch das Bürgermeisteramt auf.

Nun hält das Gericht fest: Die Pflichtverletzungen Kerschbaums hätten das Vertrauen der LIVA "nachhaltig und tiefgreifend" erschüttert. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht – eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof ist möglich.

{title && {title} } red, {title && {title} } 14.08.2026, 12:16