Der Fall einer Kopftuch tragenden Volksschullehrerin aus dem Schweizer Kanton St. Gallen löste heftige Reaktionen aus. Erst kürzlich war bekannt geworden, dass die Frau nach Elternprotesten doch nicht eingestellt worden ist. Nun äußern sich die Eltern, die gegen die Anstellung der Lehrerin protestierten.
"Als wir die Information der Schule erhalten haben, samt Bild der Lehrerin, waren wir schon etwas schockiert", gibt die Mutter gegenüber dem "Blick" zu. Daraufhin hätten sich die Eltern beim Kanton St. Gallen informiert, ob das überhaupt zulässig sei.
"Da hieß es ganz klar, dass Kinder der Volksschule das Recht auf eine neutrale Bildung haben, politisch wie auch religiös. Das geht auch aus einem Bundesgerichtsentscheid hervor."
Der Schule wirft die Mutter unter anderem eine völlig falsche Herangehensweise vor. "Als wir die Schule damit konfrontierten, erhielten alle Eltern einen Brief, dass wenn man das nicht akzeptiere, die Klasse keine Zukunft habe. Das grenzt an Erpressung", wirft sie der Schulleitung vor.
Von einigen anderen Eltern habe sie Unterstützung erhalten, in einem Eltern-Chat sei ihnen aber auch Rassismus vorgeworfen worden, gibt sie zu. Im Gespräch mit dem "Blick" rechtfertigt sich die Mutter: "Wir sind absolut keine Rassisten. Aber es gibt nun einmal kulturelle Unterschiede, und wenn man sein kleines Kind jemandem in Obhut gibt, muss man dieser Person zu 100 Prozent vertrauen können."
Das Kopftuch der Lehrerin entfacht politische Kontroverse: Die SVP fordert ein Verbot religiöser Symbole an öffentlichen Schulen in St. Gallen. Andere Parteien wie die FDP sehen keinen Handlungsbedarf: Es bestehe kein Problem, das ein solches Verbot rechtfertige. Mitte-Präsidentin Franziska Steiner-Kaufmann verweist auf ein Bundesgerichtsurteil, das religiöse Zeichen bei Lehrpersonen untersagt.
Die Pädagogische Hochschule St. Gallen (PHSG) sieht den Fall lockerer: Es stelle sich die Frage, ob die Ausbildungspraxis den späteren Berufsanforderungen widerspreche, schreibt die Medienstelle auf Anfrage der "Aargauer Zeitung". Die PHSG betont ihre offene Haltung zur Glaubensfreiheit und verweist auf Merkblätter zum Umgang mit religiösen Symbolen, die allen Studierenden zur Verfügung stehen. Zum Einzelfall nimmt sie allerdings keine Stellung.