Seit Beginn des Schuljahres dürfen Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag in der Schule kein Kopftuch mehr tragen, das laut Gesetz "das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt". Einen Monat nach Einführung des umstrittenen Verbots hat die Bildungsdirektion Wien auf "Heute"-Anfrage nun erstmals Bilanz gezogen.
Demnach wurden nach den ersten Gesprächen direkt an den Schulen bislang 98 Vorladungen an Erziehungsberechtigte von der Bildungsdirektion Wien ausgestellt. 72 dieser Gespräche mit Schülerinnen und Eltern haben bereits in der Bildungsdirektion stattgefunden.
In einem Viertel dieser Fälle konnte offenbar keine Lösung gefunden werden: 18 Fälle wurden anschließend an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden (magistratisches Bezirksamt) übermittelt, heißt es.
Interessant ist dabei auch eine Beobachtung der Bildungsdirektion. Nach den bisher geführten Gesprächen entstehe der Eindruck, dass die betroffenen Schülerinnen das Kopftuch aus eigenem Wunsch tragen möchten. Ob und welchen Einfluss dabei Familie, Religion oder das soziale Umfeld haben, könne nicht festgestellt werden. "Kulturelle oder soziale Prägungen lassen sich im Rahmen dieser Gespräche nicht beurteilen", heißt es gegenüber "Heute".
Bildungsdirektorin Elisabeth Fuchs betont gegenüber "Heute", dass die Vorgaben zwar umgesetzt werden müssten, dabei aber sensibel vorgegangen werde. "Wir setzen die gesetzliche Regelung nach klaren Vorgaben um. Dabei legen wir besonderen Wert auf einen respektvollen und sensiblen Umgang: Information und das persönliche Gespräch mit den Schülerinnen und ihren Erziehungsberechtigten stehen im Mittelpunkt. Mein Dank gilt den Schulen, die diese geregelte Umsetzung möglich machen", so Fuchs.
Obwohl bereits 18 Fälle an die Bezirksverwaltungsbehörden weitergeleitet wurden, musste in Wien bislang noch keine Familie zahlen. Nach Rückmeldung der Bezirksämter liegen derzeit noch keine Verwaltungsstrafen vor, bestätigt eine Sprecherin der Wiener Magistratsdirektion auf "Heute"-Anfrage. Allerdings befinden sich die 18 weitergeleiteten Fälle erst in Bearbeitung.
Bevor überhaupt eine Anzeige erfolgt, müssen mehrere Eskalationsstufen durchlaufen werden. Wird ein Verstoß festgestellt, muss zunächst die Schülerin aufgefordert werden, das Kopftuch abzunehmen. Bleibt das ohne Erfolg, folgen Gespräche mit der Schule und den Erziehungsberechtigten. Bei weiteren Verstößen wird schließlich die Bildungsdirektion eingeschaltet.
Auch dort findet noch einmal ein Gespräch mit der Schülerin und ihren Eltern statt. Erst wenn die vorhergehenden Schritte keine Lösung bringen, kann der Fall bei der zuständigen Verwaltungsbehörde landen.
Das Kopftuchverbot gilt seit Beginn des Schuljahres 2026/27 österreichweit an öffentlichen Schulen und Privatschulen für Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag. Untersagt ist laut Gesetz ein Kopftuch, das "das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt".
Erst als letzte Konsequenz droht den Erziehungsberechtigten eine Geldstrafe zwischen 150 und 800 Euro. Kann diese nicht eingebracht werden, sieht das Gesetz sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen vor.