Mit 1. Oktober hat sich für Lenker von E-Mopeds einiges geändert. Die Fahrzeuge werden rechtlich nun als Kraftfahrzeuge behandelt. Das hat Folgen bei Alkohol, Führerschein, Helmpflicht und der Benutzung von Radwegen. Wie berichtet, können Verstöße empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.
Besonders deutlich wird die Verschärfung beim Alkohol. Für Fahrräder und herkömmliche E-Bikes gilt weiterhin die Grenze von 0,8 Promille. Wer ein E-Moped lenkt, darf hingegen höchstens 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
Wer mit 0,5 bis 0,79 Promille erwischt wird, muss laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) mit einer Strafe zwischen 300 und 3.700 Euro rechnen. Zusätzlich erfolgt ein Eintrag ins Vormerksystem.
Ab 0,8 Promille wird es noch ernster: Dann kann der Führerschein entzogen werden. Je nach Alkoholisierungsgrad sind Geldstrafen zwischen 800 und 5.900 Euro möglich. Auch Verkehrscoaching oder eine Nachschulung können angeordnet werden.
Auch auf Radwegen gelten neue Spielregeln. Kann ein Fahrzeug ohne Treten rein elektrisch fahren und fällt es damit in die entsprechende E-Moped-Kategorie, darf es nicht mehr auf Radfahrstreifen, Radwegen oder Geh- und Radwegen benutzt werden.
Stattdessen müssen die Lenker auf die Fahrbahn ausweichen. Wer sich nicht daran hält, riskiert derzeit eine gesetzliche Höchststrafe von bis zu 726 Euro. Ab 1. Jänner 2027 soll österreichweit eine Anonymverfügung von 80 Euro möglich sein.
Neu ist außerdem eine Helmpflicht. Ein gewöhnlicher Fahrradhelm genügt für E-Mopeds nicht. Vorgeschrieben ist ein Motorrad- beziehungsweise Mopedhelm.
Wer ohne passenden Helm unterwegs ist, riskiert laut KFV eine Organstrafe von 50 Euro beziehungsweise 100 Euro in einem Strafverfahren.
Auch eine entsprechende Lenkberechtigung ist nun Pflicht. Benötigt wird zumindest ein Führerschein der Klasse AM. Auch ein Führerschein der Klasse A oder B erfüllt die Voraussetzung.
Wer ohne entsprechende Lenkberechtigung fährt, muss mit einer Strafe zwischen 363 und 2.180 Euro rechnen.
Besonders hohe Strafrahmen sind bei Verstößen gegen die kraftfahrrechtlichen Vorschriften möglich. E-Mopeds müssen zugelassen sein und brauchen ein Kennzeichen sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zudem wird die regelmäßige §57a-Überprüfung – das "Pickerl" – verpflichtend.
Wer etwa ohne Zulassung fährt, riskiert laut KFV theoretisch bis zu 10.000 Euro Strafe. Derselbe maximale Strafrahmen kann unter anderem beim Fahren ohne Haftpflichtversicherung oder ohne angebrachte Kennzeichentafel gelten.
Das KFV betont allerdings, dass es sich dabei um "gesetzliche Höchststrafen" handelt. Die tatsächlich verhängten Strafen fallen in der Praxis üblicherweise niedriger aus.
Die Umstellung dürfte für manche E-Moped-Fahrer überraschend kommen. Bei einer KFV-Befragung unter 100 Nutzern fühlte sich im Sommer jeder Sechste schlecht oder sehr schlecht über die neuen Vorschriften informiert.
Besonders beim Verbot der Radwegbenutzung und bei der neuen Pickerl-Pflicht gab es laut der Erhebung Wissenslücken.