Diese Regeln gelten

Krank auf Reisen – wer Urlaubstage zurückbekommt

Wer im Urlaub krank wird, muss seine freien Tage nicht automatisch verlieren. Damit der Urlaub unterbrochen wird, gelten allerdings klare Regeln.
Heute Life
17.05.2026, 22:35
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Krank im Urlaub – und die freien Tage trotzdem verloren? Das muss nicht sein. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Urlaubstage bei einer Erkrankung nämlich nicht vom Urlaubskonto abgezogen.

Wird man während des Urlaubs krank, kann der Urlaub offiziell unterbrochen werden. Dafür müssen allerdings laut der Arbeiterkammer mehrere Bedingungen erfüllt sein.

Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:

  • die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,
  • die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde,
  • Sie ihrem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens nach 3 Tagen mitteilen
  • bei Wiederantritt des Dienstes unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen

Wichtig dabei: Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert den Urlaub nicht automatisch. Sobald der ursprünglich vereinbarte Urlaub endet oder man wieder gesund ist, muss man wieder arbeiten gehen. Die Krankheitstage zählen in diesem Fall allerdings nicht als Urlaubstage.

Besonderer Nachweis notwendig

Wer im Ausland erkrankt, braucht zusätzlich besondere Nachweise. Neben dem ärztlichen Zeugnis ist eine behördliche Bestätigung notwendig, dass das Dokument tatsächlich von einem zugelassenen Arzt stammt. Diese zusätzliche Bestätigung entfällt, wenn man nachweisen kann, dass die Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus erfolgt ist.

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Innerhalb der EU sowie in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz reicht für die medizinische Behandlung normalerweise die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Diese befindet sich auf der Rückseite der österreichischen E-Card. Vor Reiseantritt sollte kontrolliert werden, ob die EKVK noch gültig ist.

Auch in Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro kann die EKVK verwendet werden. Dort muss sie allerdings zunächst bei der zuständigen Sozialversicherung vorgelegt werden, um einen lokalen Behandlungsschein zu erhalten.

Nur Akutfälle versichert

Anders sieht die Situation in der Türkei aus. Dort gilt die E-Card beziehungsweise die EKVK nicht. Stattdessen stellt die Krankenkasse einen sogenannten Betreuungsschein aus, der vor Ort gegen einen Behandlungsschein getauscht werden sollte.

Versichert sind im Ausland grundsätzlich nur Akutfälle. Zudem werden Behandlungskosten nur übernommen, wenn man einen Vertragspartner der jeweiligen Sozialversicherung nutzt.

Hohe Kosten im Ausland

In vielen anderen Ländern müssen Patienten die Kosten zunächst selbst bezahlen. Die österreichische Krankenkasse ersetzt später in der Regel 80 Prozent jener Summe, die eine vergleichbare Behandlung bei einem Vertragsarzt in Österreich gekostet hätte.

Besonders teuer können Krankenhausaufenthalte im Ausland werden. Deshalb wird empfohlen, sich zusätzlich über eine private Reiseversicherung zu informieren. Teilweise ist eine solche Versicherung bereits über Kreditkarten oder Mitgliedschaften bei Automobilclubs enthalten.

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