Deine Rechte und Pflichten

Krank im Urlaub? So verfallen deine Urlaubstage nicht

Wer das Pech hat, im Urlaub krank zu werden, muss nicht verzagen. Die Urlaubstage gehen nicht verloren – sofern du ein paar Dinge beachtest.
Heute Life
26.07.2025, 06:45
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Da freut man sich auf den Urlaub – und zack – wird man krank. Im Urlaub krank zu werden, ist ein bekanntes Phänomen, das oft als "Leisure Sickness" oder Freizeitkrankheit bezeichnet wird. Grund dafür ist meist der plötzliche Abfall von Stresshormonen, wenn man aus dem Arbeitsalltag in die Entspannungsphase des Urlaubs übergeht. Dieser Stressabbau kann das Immunsystem schwächen und den Körper anfälliger für Infektionen machen.

Deine Rechte und Pflichten

Egal, wo man den Urlaub verbringt – es kommt auf die Länge der Erkrankung an. Dauert diese länger als 3 Werktage an, kann der Urlaub rückwirkend ab Tag eins in Krankenstand umgewandelt werden. Dafür ist es nötig, den Arbeitgeber zu informieren. Dann wird der Urlaub unterbrochen und es werden keine weiteren Urlaubstage vom Urlaubskonto abgezogen. Dafür ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Passiert die Erkrankung im Urlaub, kann z.B. vom Hotelarzt eine Bestätigung ausgestellt werden. Gibt es keinen Krankheitsnachweis, gilt der Urlaub als verbraucht und wird nicht in Krankenstand umgewidmet.

Endet der Krankenstand noch vor Ende des vereinbarten Urlaubs, dann geht der Urlaub ganz normal bis zum vereinbarten Ende weiter. Die quasi verloren gegangenen Urlaubstage werden dem Arbeitnehmer auf dem Urlaubskonto wieder gut geschrieben.
Dauert der Krankenstand länger als das zuvor vereinbarte Urlaubsende, ist dies dem Arbeitgeber zeitgerecht mitzuteilen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 26.07.2025, 06:45
Jetzt E-Paper lesen