Die "Neuregelung der Sozialhilfe nach oberösterreichischem Vorbild" sieht unter anderem fünf Jahre Wartezeit auf die volle Höhe der Sozialleistungen, einen degressiven Leistungsbezug für Minderjährige, einheitliche Unterstützungsleistungen für subsidiär Schutzberechtigte, strenge Sanktionen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben und mehr Sach- als Geldleistungen vor. Am Freitag rückte jedoch der Wiener SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig aus, um diesem Plan eine Abfuhr zu erteilen.
"Es ist bemerkenswert, dass der Bundeskanzler zwei Bundesländer auf dem Rücken der Kinder gegeneinander ausspielt. Wenn Wien das oberösterreichische Sozialhilfe-Modell umsetzt, würde das vor allem Kinder & Alleinerzieher:innen treffen", so Ludwig auf der Plattform X. Weiters hieß es: "Uns in Wien sind alle Kinder gleich viel Wert. Denn sie sind unsere Zukunft und verdienen die gleichen Chancen im Leben! Mir ist es wichtig, dass es die erwerbsfähigen Menschen so schnell wie möglich aus der Mindestsicherung herausschaffen & eine Arbeit annehmen."
Der Wiener Bürgermeister befürchtete gar den "größten Sozialabbau in der Geschichte Wiens" auf "dem Rücken der Kinder und Familien". Seine Berechnung: "Bei einer Familie mit drei Kindern würde das oberösterreichische Modell eine Kürzung von knapp 5.000€ im Jahr bedeuten." Generell wären von "einer Umsetzung des oberösterreichischen Modells vor allem Alleinerzieher:innen mit ein oder zwei Kindern betroffen", hieß es weiter.
Im Modell der Volkspartei für die Sozialhilfe-Neu werden folgende Punkte angeführt:
1
Fünf Jahre Wartezeit
Die volle Höhe der Sozialleistungen soll in Zukunft erst nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich zustehen, bis dahin besteht Anspruch auf die Hälfte davon. Bei Asylberechtigten beginnt die Frist erst mit Schutzstatuszuerkennung zu laufen. Die finanzielle Basisstufe samt Sachleistungen sichert weiterhin eine menschenwürdige Lebensführung. Wer mit Engagement und Leistung einen Beitrag für unsere Gesellschaft leistet, soll schneller die Möglichkeit haben, die volle Höhe an Sozialleistungen zu bekommen – dazu zählen Erwerbstätigkeit, Freiwilligentätigkeit, Praktika und Integrationsmaßnahmen wie Sprachkurse etc.
2
Degressiver Leistungsbezug für Minderjährige
Die ÖVP will die Verankerung eines einheitlichen, degressiven Satzes für Minderjährige im Sozialhilfe-Grundgesetz. Das heißt: Mit zunehmender Anzahl an Kindern wird die finanzielle Leistung pro Kind reduziert – damit sind unverhältnismäßig hohe Sozialleistungen für kinderreiche Familien – Beispiel 4.600 Euro für syrische Familie in Wien – nicht mehr möglich. Dieses Abstufungsmodell ist in vielen Bundesländern bereits umgesetzt und beträgt dort zwischen 25 und 12 Prozent des Richtsatzes.
3
Einheitliche Unterstützungsleistungen für subsidiär Schutzberechtigte
Die Stadt Wien setzt sich über das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz hinweg und zahlt subsidiär Schutzberechtigten Leistungen über dem Niveau der Grundversorgung aus. Diese Vorgehensweise ist verfassungswidrig. Sollte Wien dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sollte seitens der Bundesregierung der VfGH angerufen werden. Subsidiär Schutzberechtigte sollen in allen Bundesländern dieselben Leistungen bekommen.
4
Transparenz und konsequente Sanktionierung
Die Auszahlungen an Sozialhilfe müssen konsequent in die Transparenzdatenbank eingemeldet werden. Es soll eine Integrationsdatenbankgesetze geschaffen werden, als Grundlage für konsequente Kürzungen der Sozialleistungen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
5
Sach- vor Geldleistungen muss auch in der Sozialhilfe gelten
Grundsätzlich soll es mehr Sach- als Geldleistungen geben, um Sozialmissbrauch zu verhindern. Von den Sachleistungen profitieren vor allem Kinder.
Mit dem Modell der Volkspartei würde die medial diskutierte Familie aus Syrien nicht wie derzeit 4.600 Euro Sozialleistungen bekommen. Sie würde schon gar nicht die 6.800 Euro des Babler-Modells erhalten. Mit dem ÖVP-Modell würde diese Familie rund 1.780 Euro an reiner Sozialhilfe erhalten.