Auto defekt

Kupplung und Handbremse hin, aber Zusteller soll fahren

Ein Paketzusteller bat um ein neues Auto, nachdem das jetzige komische Geräusche von sich gab. Doch auch das neue Fahrzeug war kaputt.
Wien Heute
22.12.2025, 06:00
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Die Weihnachtszeit bedeutet für viele Freude – für Paketzusteller jedoch vor allem Stress. Wenn Millionen online bestellen, steigen die Paketmengen rasant. Allein in Wien erwartet die Post im Dezember über drei Millionen Pakete. Für die Zusteller im Kleintransportgewerbe bedeutet das: lange Arbeitstage, hoher Zeitdruck, niedrige Löhne und kaum Planbarkeit.

Wie die Arbeiterkammer (AK) Wien informiert, gab es 2024 insgesamt 632 persönliche Beratungen zum Kleintransportgewerbe. Heuer waren es mit Stichtag 30. November bereits 550. "Die häufigsten Anliegen, mit denen sich Paketzusteller an uns wenden, betreffen Lohnrückstände, unberechtigte Abzüge, unbezahlte Überstunden, nicht eingehaltene Ruhezeiten oder Verletzung von Höchstarbeitszeiten", erklärt Bianca Schrittwieser, Leiterin der Abteilung Arbeitsrecht der AK Wien.

Lieferauto war defekt

Manchmal entstehen für die Zusteller auch gefährliche Situationen, wie folgender Fall zeigt: Einem Fahrer, der Vollzeit arbeitete und zudem regelmäßig Überstunden machte, fiel auf, dass das Lieferauto auffällige Geräusche machte. Er wandte sich an seinen Vorgesetzten mit der Bitte um eine dringende Reparatur bzw. ein Service.

Schließlich kam es sogar zu einer gefährlichen Situation auf der Straße – dem Fahrer wurde daraufhin ein neues Auto versprochen. Am nächsten Arbeitstag stand das "neue" Fahrzeug bereit. Doch auch dieses wies massive Mängel auf: Die Kupplung war defekt, und die Handbremse funktionierte überhaupt nicht.

Fahrer erhielt 3.700 Euro

Der Mann informierte daraufhin erneut seinen Vorgesetzten – doch dieser verlangte, dass er mit dem defekten Auto die Pakete ausliefert. Der Fahrer wollte sich nicht erneut in Gefahr begeben und kündigte mit sofortiger Wirkung. Über den Insolvenzentgeltfonds erhielt er schließlich rund 3.700 Euro an offenen Ansprüchen (Lohn, Überstunden, Beendigungsansprüche), das Unternehmen wurde insolvent.

"Der Druck auf die Beschäftigten ist immens, die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes groß. Viele Zusteller sind geflüchtet oder zugewandert und auch Sprachbarrieren machen es ihnen schwer, ihre Rechte einzufordern. Die Fälle, die bei uns aufschlagen, sind daher nur die Spitze des Eisbergs. Wir müssen davon ausgehen, dass Arbeitsrechtsverletzungen im Kleintransportgewerbe nicht die Ausnahme, sondern die Regel sind", meint Schrittwieser.

EU-Richtlinie zur Plattformarbeit

Abhilfe soll die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit schaffen – sie reguliert algorithmisches Management, digitale Überwachung und Aufsicht über automatisierte Entscheidungen am Arbeitsplatz. Im Fall von Paketzustellern handelt es sich um digital vorgegebene Routen, GPS-Tracking während des gesamten Arbeitstags, algorithmische Bewertungen, Sanktionen ohne Erklärung und fehleranfällige Apps mit undurchsichtigen Aufträgen.

Aufgrund der neuen Richtlinie wird künftig ein echtes Arbeitsverhältnis vermutet, wenn eine Plattform klar erkennbar Arbeit steuert und kontrolliert. Nicht mehr die Beschäftigten, sondern die Unternehmen müssen das Gegenteil beweisen. Jetzt liege es an Österreich, die Vorgaben entschlossen umzusetzen, so die Arbeiterkammer.

{title && {title} } red, {title && {title} } 22.12.2025, 06:00
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