Ein Sahne-Pudding der bekannten Marke "Landliebe" sorgt aktuell für Diskussionen. Auf dem Becher und dem Deckel der Sorte "Schokolade" sind deutlich Schokoladenstücke abgebildet.
Ein Blick auf die Zutatenliste zeigt jedoch: Das Produkt enthält lediglich fettarmes Kakaopulver sowie Schokoladenpulver aus Zucker und Kakao – aber keine echte Schokolade.
Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass die Verpackung nicht der tatsächlichen Zusammensetzung des Puddings entspricht. Die Leitsätze für Puddings sehen nämlich vor, dass Schokolade enthalten sein muss, wenn sie auf der Verpackung abgebildet oder im Namen genannt wird.
Außerdem fehlt im "Landliebe"-Pudding der für Schokolade vorgeschriebene Anteil an Kakaobutter.
Das Angebot "Lebensmittelklarheit" der Verbraucherzentrale hat "Landliebe" im Juli 2026 kontaktiert, bisher aber keine Stellungnahme erhalten.
Die Verbraucherschützer fordern, dass der Pudding weder als Schokolade bezeichnet noch mit entsprechenden Abbildungen beworben werden soll.
In der EU ist genau festgelegt, wann ein Produkt als Schokolade bezeichnet werden darf. Laut Kakaoverordnung muss Schokolade mindestens 35 Prozent Kakaobestandteile enthalten, darunter mindestens 18 Prozent Kakaobutter und 14 Prozent fettfreie Kakaotrockenmasse. Bei Milchschokolade und weißer Schokolade gelten angepasste Mindestwerte.
Werden diese Grenzwerte nicht erreicht, darf die Ware nur als 'kakaohaltige Fettglasur' verkauft werden.
Trotz der aktuellen Kritik bleibt Landliebe eine der beliebtesten Lebensmittelmarken in Deutschland. Ein Ranking aus dem November 2025 zeigte, dass Landliebe sogar vor bekannten Marken wie Dr. Oetker oder Alnatura liegt.