Mehr als zehn Jahre nach dem schrecklichen Tod einer Frau auf einem Schutzweg in Hessen ist jetzt endgültig klar: Der Lenker muss lebenslang ins Gefängnis. Der Oberste Gerichtshof in Karlsruhe hat am Freitag das Urteil vom Landesgericht Frankfurt am Main bestätigt. Im Februar 2024 war der Angeklagte wegen Mordes verurteilt worden.
Laut Urteil stand die 41-jährige Frau im Sommer 2015 gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten küssend auf dem Schutzweg. Das Paar wollte gerade ein Taxi anhalten. Davor waren beide, so wie der spätere Täter, auf einem Fest im Taunus.
Der Autofahrer war offenbar verärgert, weil die zwei nicht zur Seite gingen. Obwohl er auch hätte zurücksetzen und ausweichen können, fuhr er direkt auf sie zu.
Der Mann wurde zur Seite geschleudert und verletzt. Die Frau landete zuerst auf der Motorhaube und fiel dann vor das Auto. Der Lenker überfuhr sie. Ihr Bein verfing sich im Radkasten, wodurch ihr Körper noch weiter mitgezogen wurde. Trotzdem fuhr der Autofahrer noch mehrere hundert Meter weiter. Die Frau überlebte das nicht.
Das Gericht sah in der Tat eindeutig Mord. Der Lenker habe den Tod der Frau bewusst in Kauf genommen, als er einfach weiterfuhr. Deshalb wurde er auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt - weil er den Lebensgefährten der Frau verletzt hatte.
Schon 2018 gab es ein erstes Urteil: Damals bekam der Autofahrer fünfeinhalb Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Doch dieses Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof wegen Fehlern aufgehoben. Das Landesgericht musste den Fall neu aufrollen.
Nach dem zweiten Urteil ging der Autofahrer erneut zum Obersten Gerichtshof, um es überprüfen zu lassen. Diesmal blieb das Urteil bestehen. Der Schuldspruch wegen Mordes ist jetzt endgültig.