Die Motorradsaison sollte für Herrn P. heuer mit der passenden Ausrüstung starten. Anfang Mai kaufte sich der begeisterte Motorradfahrer in einem Fachgeschäft für Motorradzubehör eine Lederkombi um knapp 800 Euro. Doch schon einen Tag später entdeckte er einen Schnitt im Leder.
Bei der ersten Ausfahrt folgte das nächste Problem. Eine Naht im Kniebereich war besonders wulstig verarbeitet und drückte auf die Haut. Die Folge waren starke Rötungen. Längere Fahrten waren für den Motorradfahrer schmerzhaft. Herr P. reklamierte die Mängel sofort beim Händler. Im Juli bekam er die überarbeitete Lederkombi zurück. Das Problem schien damit aber nicht gelöst zu sein.
Bei einer längeren Ausfahrt scheuerte die Hose erneut am Knie. Wieder kam es zu schmerzhaften Hautreizungen und deutlichen Rötungen. Herr P. hatte genug und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags sowie sein Geld zurück. Der Verkäufer lehnte das zunächst ab. Laut seiner Begründung müsse der Kunde erst drei Verbesserungsversuche annehmen, bevor er vom Vertrag zurücktreten könne.
Herr P. wandte sich deshalb an die Konsumentenberatung der AK Wien. Die intervenierte beim Geschäft - mit Erfolg, denn die Behauptung war falsch. Der Händler lenkte schließlich ein und erstattete dem Biker den gesamten Kaufpreis von knapp 800 Euro zurück.
"Drei Verbesserungsversuche muss man nicht hinnehmen. Der Oberste Gerichtshof hat bereits 2022 ausgeführt, dass nach einem erfolglosen Verbesserungsversuch ein weiterer nicht hingenommen werden muss", erklärt Snezana Jovic von der AK Konsumentenberatung. Für Herrn P. war Weg zur AK ein Schritt in die richtige Richtung: Er bekam sein Geld zurück und musste sich nicht auf weitere Reparaturversuche einlassen.