Es war ein schrecklicher Fund, den die Ermittler im November 2025 in einer Innsbrucker Wohnung machten. Hinter einer Rigipswand wurden zwei Leichen in zwei Kühltruhen entdeckt. Bei den Toten handelte es sich um eine 34-jährige Frau und deren zehnjährige Tochter.
Bereits im Juli 2024 schlug der in Deutschland lebende Cousin der 34-Jährigen Alarm. Er gab eine Vermisstenmeldung auf. Es folgte eine über einjährige Suche nach den Vermissten. Die Ermittler kamen schließlich einem heute 56-jährigen Arbeitskollegen und seinem Bruder (54) auf die Spur. Ersterer soll in einem Naheverhältnis zu der 34-Jährigen gestanden sein.
Die beiden Männer befinden sich seit dem 20. Juni 2025 in Untersuchungshaft. Nun hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck Mordanklage gegen die beiden Verdächtigen erhoben, berichtet die "Tiroler Tageszeitung". Demnach soll der ältere Bruder am 21. Juli 2024 erst die aus Syrien stammende 34-Jährige erstickt und danach ihre Tochter getötet haben.
Mit seinem jüngeren Bruder soll der 56-Jährige die Tat zuvor geplant haben. Demnach hätte der 54-Jährige bereits vier Tage zuvor einen Lagerraum angemietet. Laut Anklage soll er auch drei Tage vor dem mutmaßlichen Doppelmord eine große Tiefkühltruhe samt Kette und Vorhängeschloss gekauft haben. Die zweite Truhe habe der Mann dann zwei Tage vorher besorgt.
Erst hätten die Beschuldigten die Leichen samt Truhen in dem Lagerraum versteckt. Danach seien sie in die Wohnung des 54-Jährigen gebracht worden. Um die Leichen dort im Verborgenen zu halten, hätten die Brüder eine Rigipswand hochgezogen. Hinter dieser sollten die Todesopfer dann dauerhaft versteckt bleiben.
Erst nach seiner Festnahme soll der Hauptverdächtige das Versteck offenbart haben. Nun wurde der 56-Jährige wegen der Tötung der 34-Jährigen und ihrer Tochter angeklagt. Dem jüngeren Bruder wirft die Staatsanwaltschaft die Beihilfe zur Tat und dem anschließenden Verstecken der Leichen vor.
Die Männer werden wegen Mord, Störung der Totenruhe und Beweismittelunterdrückung angeklagt. Rechtskräftig ist die Anklage bisher nicht, auch ein Termin vor einem Geschworenengericht steht nicht fest. Sollten die Brüder verurteilt werden, drohen ihnen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.