Über acht Jahre hinweg

OGH-Urteil – Porno-Streit kostet Ehepaar die Ehe

Er schaute heimlich Pornos, sie kontrollierte seinen Browserverlauf: Nach acht Jahren landete der Streit vor Gericht. Der OGH musste entscheiden.
28.10.2026, 16:59
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Zwei- bis dreimal pro Woche schaute ein Tiroler Pornos – obwohl seine Frau ihm deutlich machte, dass sie das stört. Er versprach, damit aufzuhören, doch sie erwischte ihn immer wieder. Der Streit eskalierte über Jahre und landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof (OGH).

Heimliche Videos sorgten für Streit

Bereits im ersten Ehejahr erwischte die Frau ihren Mann beim Pornoschauen. Meist konsumierte er die Videos heimlich, nachts oder wenn seine Frau nicht zu Hause war. Einmal sah er ein solches Video sogar in ihrer Nähe, um sie zu provozieren.

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Die Frau zog wegen der Auseinandersetzungen wiederholt ins Gästezimmer. Danach versöhnte sich das kinderlose Paar immer wieder, bis sie schließlich endgültig aus dem gemeinsamen Schlafzimmer auszog. Nach acht Jahren Ehe reichte sie die Scheidung ein, wie die "Presse" berichtet.

Gericht sieht Pornokonsum als Eheverfehlung

Der Fall beschäftigte mehrere Gerichte. Das Bezirksgericht Kitzbühel entschied zunächst, dass beide Partner gleichermaßen für das Scheitern der Ehe verantwortlich seien. Das Landesgericht Innsbruck sah hingegen den Mann stärker in der Schuld: Sein fortgesetzter Pornokonsum gegen den Willen seiner Frau habe sie als Person und in der Beziehung abgewertet.

Vor dem OGH stellte der Mann diese Bewertung nicht mehr infrage. Die Höchstrichter hielten fest, dass sein wiederholter Konsum trotz entsprechender Zusagen als Eheverfehlung zu werten sei.

Auch die Frau ging zu weit

Doch auch das Verhalten der Frau spielte bei der Entscheidung eine Rolle. Neben heimlichen Immobilienkäufen kritisierte der OGH, dass sie den Browserverlauf ihres Mannes kontrolliert hatte. Das sei ein Eingriff in seine Privatsphäre.

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Auch über Immobilien hatte das Paar gestritten: Der Mann warf seiner Frau vor, in Polen ohne sein Wissen zwei Liegenschaften gekauft zu haben. Sie wiederum kritisierte, dass er ihr entgegen einer Vereinbarung kein Miteigentum an seinem Haus eingeräumt habe.

Am Ende entschied der OGH, dass beide Ehepartner gleichermaßen für das Scheitern der Beziehung verantwortlich seien. Die Ehe wurde aus gleichteiligem Verschulden geschieden.

red, 28.10.2026, 16:59
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