Mädchen in Lebensgefahr

Tochter (7) wog nur elf Kilo – Anklage gegen Eltern

Eine Siebenjährige soll von ihren Eltern schwer vernachlässigt worden sein. Nun wurde gegen das Tiroler Paar Anklage erhoben.
27.10.2026, 13:51
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Die Vorwürfe gegen ein Elternpaar aus Tirol wiegen schwer: Sie sollen ihre siebenjährige Tochter über einen längeren Zeitraum hinweg stark vernachlässigt haben. Dies soll zu einem lebensbedrohlichen Gesundheitszustand bei dem Mädchen geführt haben.

Der Fall kam ins Rollen, als die Eltern aus dem Tiroler Oberland ihre Tochter Ende April in die Innsbrucker Klinik gebracht haben. Zu diesem Zeitpunkt soll die Siebenjährige unter einer seltenen Hauterkrankung gelitten haben und massiv unterernährt gewesen sein. Es folgten Ermittlungen gegen das Paar. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde den beiden die grobe Verletzung der Fürsorgepflicht und die Unterlassung notwendiger medizinischer Behandlungen vorgeworfen.

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Akut lebensbedrohlicher Zustand

Die Staatsanwaltschaft bestätigte nun einen Bericht der "Tiroler Tageszeitung" wonach gegen die Eltern – noch nicht rechtskräftig – Anklage erhoben wurde. Es geht dabei um den Vorwurf des Verbrechens der fortgesetzten Gewaltausübung – ein Delikt, welches auch durch die Unterlassung notwendiger Pflege- und Fürsorgemaßnahmen verwirklicht werden könne. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Besonders alarmierend: Zum Zeitpunkt der Einlieferung in die Klinik soll die Siebenjährige nur elf Kilogramm gewogen haben. Das Mädchen sei so stark abgemagert gewesen, dass sich bereits Ödeme an den Extremitäten, am Rumpf und im Gesäßbereich gebildet hätten. Zudem soll das Kind unter einer Einschränkung der Herz- und Nierenfunktion gelitten haben. Ihr Zustand wurde als akut lebensbedrohlich beschrieben.

Auch die Hautinfektion der Siebenjährigen habe die Mediziner beschäftigt. Die Eltern sollen diese nicht adäquat versorgt haben, was zu entzündlichen Hautveränderungen an mehreren Körperstellen geführt habe. Teilweise seien die Verkrustungen über einen Zentimeter dick gewesen sein. Das Mädchen habe dadurch an einer beginnenden Sepsis und starken Schmerzen gelitten. Des Weiteren soll das Paar nicht für die Geh- und Bewegungsfähigkeit ihrer Tochter gesorgt haben. Die Gelenke der Siebenjährigen seien in einer Beugestellung fixiert gewesen.

Hausärztin schlug Alarm

Die Hauterkrankung des Kindes sei jedenfalls genetisch bedingt. Sie führe zu gewebezerstörenden Haut- und Weichteilveränderungen. Deswegen habe die Tochter bereits 2023 mehrmals stationär behandelt werden müssen. Ein letzter Arztbesuch habe diesbezüglich im September 2025 stattgefunden. Danach habe die Mutter der Hausärztin telefonisch mitgeteilt, dass sich der Zustand der Siebenjährigen verbessern würde – dies würden die Ermittlungen allerdings nicht bestätigen.

So soll sich die Tochter seit Anfang April nicht mehr selbstständig bewegt haben. Sehnenverkürzungen hätten ihr dies unmöglich gemacht. Die Eltern sollen das Kind nur noch getragen haben. Laut der Staatsanwaltschaft habe das Mädchen weder stehen noch sitzen können. Auch Kleidung soll die Siebenjährige aufgrund der Schmerzen kaum noch getragen haben. Nahrung hätte das Kind nur noch eingeschränkt aufgenommen.

Die Tochter wurde von ihren Eltern am 28. April in die Klinik gebracht, weil dies von der Hausärztin gefordert wurde. Es folgte eine umgehende Behandlung auf der Kinderintensivstation.

Das sagt der Anwalt der Mutter

Der Rechtsanwalt der Mutter hatte bereits während der Ermittlungen auf eine Überforderung der Eltern hingewiesen. Seine Mandantin habe sich stets um ihre Tochter gesorgt, während sich die Erkrankung des Kindes als schwer diagnostizierbar erwiesen habe. Darüber hinaus seien die Eltern durch ein früheres Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einem Spitalsaufenthalt traumatisiert gewesen.

Gegenüber der "TT" erklärte der Verteidiger damals, dass die Mutter aus ihrer Sicht alles gemacht habe, damit es dem Kind wieder besser gehe. Demnach hätten die Eltern zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt, der Siebenjährigen Schaden zuzufügen.

Haftstrafe droht

Die Mutter des Mädchens befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft – es bestehe Tatbegehungsgefahr. Der Vater wurde hingegen Mitte August aus der U-Haft entlassen. Gegen ihn besteht ein Kontaktverbot des Oberlandesgerichts. Im Falle einer Verurteilung müssen die Eltern nun mit einer Freiheitsstrafe rechnen, die zwei bis zehn Jahre betragen kann.

Ihrer Tochter gehe es inzwischen den Umständen entsprechend gut. Sie werde von der Kinder- und Jugendhilfe betreut und erhalte weiterhin medizinische Versorgung. Des Weiteren sei auch ihr Bruder fremduntergebracht worden.

red, Akt. 27.10.2026, 13:55, 27.10.2026, 13:51
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