Wer in Vorarlberg Unterstützung bei den Heizkosten braucht, muss jetzt schnell sein. Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/26 kann nur noch bis morgen beantragt werden. Danach ist Schluss.
Pro Haushalt sind einmalig bis zu 250 Euro möglich. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Vorarlberg sowie die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Der Antrag kann bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.
Für Personen oder Haushalte, die Leistungen aus der offenen Sozialhilfe für Lebensunterhalt oder Wohnbedarf beziehen oder im Aktionszeitraum einen solchen Anspruch erwerben, gibt es einen reduzierten Zuschuss von 180 Euro. Dieser wird durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.
Keinen Anspruch haben unter anderem Personen in Wohngemeinschaften, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen. Auch Kriegsvertriebene aus der Ukraine, die Leistungen aus der Grundversorgung beziehen, sind vom Zuschuss ausgenommen.
Entscheidend ist das haushaltsbezogene Einkommen. Die Höhe der Einkommensgrenzen richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Liegt das Einkommen nur geringfügig über der jeweiligen Grenze, wird der Zuschuss schrittweise verringert. Das bedeutet: Je höher der Betrag ist, mit dem du die Grenze überschreitest, desto kleiner wird die Auszahlung (siehe Grafik).
Erst wenn dein Einkommen deutlich über der Grenze liegt, entfällt der Anspruch komplett.
Diese Regelung soll verhindern, dass jemand nur wegen ein paar Euro mehr Einkommen den gesamten Zuschuss verliert. Statt eines harten Schnitts gibt es also einen gleitenden Übergang.