Komplexer Fall

Liebesbeziehung am Arbeitsplatz endet vor Gericht

Nach Kündigungen in einer Therapiestation klagen zwei Führungskräfte gegen ihren Ex-Arbeitgeber. Sie wollen ihre Jobs zurück oder eine Entschädigung.
Österreich Heute
25.03.2026, 12:51
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Ein Konflikt rund um eine Liebesbeziehung in einer Therapiestation der Stiftung Maria Ebene beschäftigt nun das Arbeits- und Sozialgericht Feldkirch. Ein früherer therapeutischer Leiter (38) und seine Stellvertreterin (43) haben gegen ihre Kündigungen geklagt. Insgesamt sind in der Causa sieben Verfahren anhängig.

Kündigung als Streitgrund

Die Stiftung begründete die Entlassungen vor allem mit der Beziehung zwischen den beiden Führungskräften, wie "Vorarlberg online" berichtet. Diese sei aus Sicht des Arbeitgebers für den Betrieb und die Leitung der Station nicht mehr tragbar gewesen.

Der frühere Leiter weist das zurück. Er behauptet, man habe ihn gekündigt, weil er wiederholt auf Missstände hingewiesen habe – etwa bei der Entgiftung von Patienten, bei räumlichen Engpässen und organisatorischen Abläufen.

Arbeitsplatz oder GEld

Vor Gericht sind die Fronten verhärtet. Die beiden Kläger wollen ihre Arbeitsplätze zurück oder eine finanzielle Entschädigung. Die Stiftung hingegen lehnt eine Rückkehr ab und strebt eine Lösung ohne hohe Zahlungen an.

Ein erster Vergleichsversuch blieb ohne Erfolg. Die beklagte Stiftung brachte zunächst ein Monatsgehalt als mögliche Einigung ins Spiel. Die Forderungen der Kläger liegen deutlich darüber: Für die frühere Stellvertreterin wurden 50.000 Euro genannt, der ehemalige Leiter nannte noch keinen konkreten Betrag.

Komplizierter Fall

Juristisch ist der Fall komplex. Beide Beschäftigten erhielten nach ihren Kündigungen zusätzlich sogenannte Eventualkündigungen – vorsorgliche zweite Kündigungen für den Fall, dass die ersten als unwirksam gelten sollten.

Entscheidend könnte nun eine Grundsatzfrage werden: Ob der frühere Leiter als leitender Angestellter einzustufen ist. Sollte das Gericht dies bestätigen, würden seine Klagen ins Leere gehen, da für leitende Angestellte kein allgemeiner Kündigungsschutz gilt.

Um die genaue Rolle des Mannes zu klären, sollen weitere Zeugen gehört werden. Die nächste Verhandlung ist für den 30. Juni angesetzt.

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