30 Grad in Wohnung

Loch im Fenster für Klimagerät – dann tobt ewig Streit

Luise Schöpf wollte ihre heiße Altbauwohnung kühlen und ließ dafür ein Loch ins Fenster schneiden. Dann begannen große Probleme.
Michael Pollak
24.09.2026, 09:19
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Ein Loch mit 15 Zentimetern Durchmesser sorgt in Wien für einen eineinhalb Jahre dauernden Streit. Mieterin Luise Schöpf (Name von der Redaktion geändert) wollte ihre Altbauwohnung in Wien-Margareten während der Sommerhitze mit einem mobilen Klimagerät kühlen. Am Ende landete der Fall vor der Schlichtungsstelle.

Für ihr sogenanntes Monoblock-Gerät musste die heiße Abluft über einen Schlauch ins Freie gelangen. Schöpf ließ deshalb ein rund 15 Zentimeter großes Loch in das äußere Glas ihres Flügelfensters schneiden. Bezahlt hat sie den Eingriff selbst.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Das Problem: Die Zustimmung der Eigentümerin hatte sie davor nicht eingeholt.

Bis zu 30 Grad um 23 Uhr

Die Mieterin versuchte nachträglich, die Erlaubnis zu bekommen. Als das scheiterte, wandte sie sich an die Mietervereinigung Wien und zog vor die Schlichtungsstelle.

Als Grund für den Umbau führte sie die enorme Hitze in ihrer Wohnung an. Während der Hitzewellen seit 2024 sei es wochenlang auch nachts nicht kühler als 27 Grad geworden. In Extremfällen habe es um 23 Uhr noch 30 Grad gehabt: "Querlüften und Ventilatoren hatten keine Wirkung mehr, eine kühlende Luftbewegung kam nicht mehr zustande", sagt Schöpf.

Erzähle uns deine Story!

Wurde dir eine Beihilfe gestrichen? Kannst du dir das Leben kaum mehr leisten? Ist dir gerade etwas besonders Trauriges, Witziges oder Erstaunliches geschehen? Bewegt dich ein anderes Thema? Bist du der Meinung, dass deine Geschichte erzählt werden sollte? Dann melde dich bei uns unter [email protected]. Denn deine Story ist uns wichtig!Mail an uns

Eigentümerin wehrte sich

Die Eigentümerin stellte sich gegen die nachträgliche Genehmigung. Unter anderem argumentierte sie damit, dass sich das Gebäude in einer Wiener Schutzzone befinde und die Mieterin keine Zustimmung für die Veränderung eingeholt habe.

Im Verfahren holte die Schlichtungsstelle Stellungnahmen der Stadt Wien ein. Diese brachten für die Mieterin zunächst gute Nachrichten: Laut MA 19 werde das äußere Erscheinungsbild des Hauses durch das Loch nicht beeinträchtigt. Auch eine Schädigung der Bausubstanz sei aus technischer Sicht nicht erfolgt, da die Veränderung rückgängig gemacht werden könne.

Darum musste das Loch wieder weg

Trotzdem verlor die Mieterin. Der Knackpunkt war das "wichtige Interesse", das für eine solche Veränderung nachgewiesen werden muss. Die Schlichtungsstelle befand, dass die Mieterin dafür nicht genügend Beweise vorgelegt hatte.

Unter anderem fehlten längerfristige Angaben über die durchschnittlichen Temperaturen während der Hochsommermonate. Es sei auch nicht ausreichend dargelegt worden, dass das Klimagerät nicht lediglich der Steigerung des Wohnkomforts diene.

Mietrechtsexpertin Nina Ladinigg rät Mietern deshalb, bei geplanten Klimageräten entsprechende Nachweise zu sammeln. Dazu gehören etwa Temperaturaufzeichnungen über einen längeren Zeitraum oder ärztliche Atteste und Aufzeichnungen über gesundheitliche Beschwerden.

Für die Wienerin ist der Fall jedenfalls beendet: Sie musste die veränderte Fensterscheibe auf eigene Kosten austauschen lassen.

POM,24.09.2026, 09:19
Weitere Storys