Ein ungewöhnliches Versteck machte Zollbeamte in Tirol stutzig: In einem Kleintransporter lagen zahlreiche gebrauchte Baumaschinen namhafter Hersteller, ein Teil davon war unter Bettmatratzen verborgen. Als die beiden Insassen die Herkunft der Geräte nicht erklären konnten, wurde die Polizei eingeschaltet.
Der Vorfall ereignete sich am Sonntag, dem 18. Oktober 2026, gegen 20 Uhr an der Mautstelle St. Jakob am Arlberg.
Der Kleintransporter war auf der Arlberg Schnellstraße (S16) aus Vorarlberg kommend unterwegs, als ihn Beamte des Zollamtes Innsbruck anhielten und kontrollierten.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs stießen sie auf eine große Menge gebrauchter Baumaschinen. Einige der Geräte waren unter Bettmatratzen versteckt.
Zur selben Zeit führten zwei Polizeistreifen der Autobahnpolizei Imst an der Mautstelle Verkehrskontrollen durch. Nachdem die Zollbeamten den verdächtigen Fund gemeldet hatten, kamen die Polizisten hinzu und nahmen weitere Ermittlungen auf.
Der 31-jährige Lenker aus Moldau und sein 33-jähriger Beifahrer aus Rumänien konnten laut Polizei weder glaubhaft erklären noch nachweisen, woher die Maschinen stammten.
Ein Detail brachte die Ermittler schließlich auf eine konkrete Spur: Auf einem Großteil der Geräte befanden sich Aufkleber einer Schweizer Hochbaufirma.
Über das Polizeikooperationszentrum Schaanwald wurde daraufhin überprüft, ob ein Zusammenhang mit einer Straftat bestehen könnte.
Die Nachforschungen ergaben, dass bei der betreffenden Schweizer Baufirma zwischen dem 9. und 12. Oktober 2026 ein Einbruchsdiebstahl stattgefunden hatte.
Damit erhärtete sich der Verdacht, dass die im Kleintransporter transportierten Maschinen aus diesem Einbruch stammen könnten.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurden der 31-jährige Lenker und sein 33-jähriger Beifahrer festgenommen.
Auch der Kleintransporter wurde sichergestellt. Die Ermittlungen zur Herkunft der Baumaschinen und zu den Hintergründen des Falls dauern an.
Ob sämtliche gefundenen Geräte aus dem Einbruch in der Schweiz stammen, ist noch nicht abschließend geklärt. Für beide Männer gilt die Unschuldsvermutung.