Kaninchen und Meerschweinchen

"Mager, unversorgt" – 73 Nager in Wohnung eingepfercht

Erschreckender Fund in Lambach: Behörden nahmen einer 55-Jährigen 73 Nager ab. Die Frau soll auch ihre pflegebedürftige Tochter attackiert haben.
Oberösterreich Heute
11.10.2026, 21:14
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

In kleinen Käfigen übereinandergestapelt, auf engstem Raum untergebracht: Für 73 Kaninchen und Meerschweinchen endete in Lambach (Bez. Wels-Land) eine offenbar qualvolle Tierhaltung. Die Besitzerin steht zudem im Verdacht, gegen ihre eigene Tochter gewalttätig geworden zu sein.

Nachbarn schlugen Alarm

Wie die "Krone" berichtet, hatten Nachbarn bereits vor rund einem halben Jahr Alarm geschlagen. Die Behörden verlangten daraufhin von der 55-Jährigen, weniger Tiere zu halten. Weil sie dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde für vergangenen Freitag die Abnahme der Nager organisiert. Mehrere Tierschutzeinrichtungen sollten sie aufnehmen.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Doch bereits am Donnerstag mussten Polizisten laut Bericht zu der Wohnung ausrücken – mutmaßlich wegen einer Auseinandersetzung zwischen der Frau und ihrer pflegebedürftigen Tochter (35). Die Mutter soll die 35-Jährige dabei auch geschlagen haben.

Beim Einsatz bemerkten die Beamten auch den Zustand der Tiere und verständigten erneut die zuständigen Stellen. Dass deren Abnahme bereits für den nächsten Tag vorbereitet war, wussten die Polizisten zu diesem Zeitpunkt nicht.

55-Jährige angezeigt

Am Freitag und Samstag folgten Einsätze von Polizei, Bezirkshauptmannschaft und Tierschützern. Insgesamt wurden 73 Kaninchen und Meerschweinchen aus der Wohnung geholt und auf mehrere Einrichtungen verteilt.

Laut den im Bericht wiedergegebenen Polizeiangaben sollen die Nager in einem "verheerenden Zustand", "abgemagert" und "unversorgt" gewesen sein. Die 55-Jährige wurde wegen des Verdachts der Tierquälerei und der Körperverletzung angezeigt. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

red,11.10.2026, 21:14