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Mail mit "d" statt "b" – Mutter muss 1.300 € zahlen

Eine Frau wurde verurteilt, der SVS 1.300 Euro an Kindergeld zurückzuzahlen. Sie hatte sich vertippt, konnte telefonisch aber niemanden erreichen.

Leo Stempfl
Auch bei der ÖGK ging niemand ans Telefon.
Auch bei der ÖGK ging niemand ans Telefon.
Denise Auer (Symbolbild)

Die volle Härte der Behörden bekam eine Mutter nun zu spüren. Wie die "Presse" berichtet, schickte sie die Belege der Mutter-Kind-Untersuchungen ihres dritten Sprösslings nicht an die Mail-Adresse "[email protected]", sondern an "[email protected]".

Als ihr der Fauxpas bewusst wurde, versuchte sie mehrere Male, die Sozialversicherung telefonisch zu erreichen. Auf der anderen Seite der Leitung bekam sie aber niemanden an den Hörer. Eine Kontaktaufnahme mit der Österreichischen Gesundheitskasse scheiterte gleichermaßen.

Gerichte waren sich uneins

Der große Schock kam dann per Post: Die Sozialversicherungsanstalt wollte plötzlich 1.300 Euro von der Frau zurückgezahlt haben. Dagegen wehrte sie sich und hatte anfangs sogar Erfolg. Die erste Instanz folgte ihrer Argumentation, dass sie ohne Unzustellbarkeitsnotiz und durch die fehlende Beantwortung ihrer Anrufe keine Möglichkeit hatte, den Nachweis fristgerecht zu übermitteln.

Nun hat das Oberlandesgericht Wien jedoch entschieden, dass es keinen Beweis gibt, dass der Frau keine Unzustellbarkeitsnotiz geschickt wurde. Sie sei selbst Schuld, dass sie die Dokumente an die falsche Adresse geschickt hat und müsse das Kinderbetreuungsgeld deswegen voll zurückzahlen.

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