Weil sie nicht unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht ist, erhält Sarah K. (Name geändert) kein Wiener Wohn-Ticket und somit auch keine Gemeindewohnung – obwohl sie alleinerziehend ist und für drei Kinder (13, 10 und 4 Jahre) zu sorgen hat.
Die 38-Jährige lebt derzeit (noch) mit ihren drei Kindern in einer unbefristeten Vier-Zimmer-Mietwohnung in Wien-Brigittenau: "Mein Ex-Mann zahlt keine Alimente, da er sich im Privatkonkurs befindet. Obwohl ich 30 Stunden arbeite, befinde ich mich in einer existenziell schwierigen Lage", berichtet Sarah K.
Denn der Wohnungseigentümer ging in Insolvenz, der Masseverwalter muss das Vermögen verwerten und daher auch die Wohnung, in der die 38-Jährige lebt, verkaufen. Die Wienerin wandte sich daher im Mai 2025 mit einem Antrag an Wiener Wohnen bzw. an die Wohnungskommission.
Wie es auf Nachfrage bei Wiener Wohnen heißt, wurde Sarah K. in einem Schreiben eines Rechtsanwaltes informiert, "dass sie unter anderem auch wegen Mietrückständen die Wohnung innerhalb von vier Wochen räumen müsse und wurde aufgefordert, auch die ausständigen Mieten innerhalb dieser Zeit zu überweisen."
Die Alleinerzieherin beglich die Mietrückstände, die Unsicherheit, die Wohnung zu verlieren, blieb. Dennoch wurde der Antrag von der Wohnungskommission abgelehnt. "Es hieß, ich soll mich wieder melden, wenn ich die Räumungsklage habe", berichtet die Dreifach-Mama.
Doch die Sache zog sich: Im heurigen März einigte sich Sarah K. schließlich mit dem Masseverwalter auf einen Räumungsvergleich. Darin verpflichtet sie sich, freiwillig bis spätestens 31. März 2029 die Wohnung zu räumen.
"Mit dem Räumungsvergleich habe ich mich dann nochmals bei der Wohnungskommission gemeldet. Doch ich wurde wieder abgelehnt – ohne jegliche Begründung. Es hieß nur, ich kann es in sechs Monaten wieder versuchen. Ich kann mir am privaten Wohnungsmarkt keine Wohnung leisten, da die Preise massiv gestiegen sind. Ich bin österreichische Staatsbürgerin und arbeite sehr viel, um meinen Lebensunterhalt zu sichern, und werde dennoch vom Staat in dieser Situation im Stich gelassen", ist die 38-Jährige wütend.
"Heute" fragte bei Wiener Wohnen genauer nach, warum Sarah K. abgelehnt wurde: "Um ein Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf zu erhalten, ist zusätzlich zu den Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, ein begründeter Wohnbedarf nachzuweisen. Es wurden dabei sämtliche Wohnbedarfsgründe für begründeten Wohnbedarf überprüft und festgestellt, dass keiner dieser Wohnbedarfsgründe erfüllt ist", erklärt ein Sprecher.
Der Wohnbedarfsgrund "Alleinerziehend" richte sich zum Beispiel an Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung über kein alleiniges Hauptmietverhältnis verfügen: "Da Frau K. seit 2018 alleinige Hauptmieterin an der Einreichadresse ist, erfüllt sie nach den derzeit geltenden Richtlinien die Voraussetzungen für den Erhalt eines Wiener Wohn-Tickets für Alleinerziehende nicht."
Weiter heißt es: "Eine Prüfung durch das Referat für soziale Wohnungsvergabe von Wiener Wohnen konnte nicht erfolgen, da Frau K. einen Räumungsvergleich bis 2029 abgeschlossen hat und daher nicht unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht ist." Sarah K. hätte aber die Möglichkeit, sich über ihren Account auf der Website der Wohnberatung Wien für geförderte Miet- und Genossenschaftswohnungen, Eigentumswohnungen, sanierte Wohnungen und Wohnungen der Wohnbauinitiative anzumelden.