Die Stadt Wien verschärft den Zugang zu Gemeindewohnungen deutlich. Wer wegen schwerer Verstöße aus einer Gemeindewohnung gekündigt wurde oder hohe Mietschulden hinterlassen hat, soll künftig mehrere Jahre lang keine neue städtische Wohnung mehr bekommen.
Gleichzeitig wird das gesamte Vergabesystem umgebaut. Statt der bisherigen Wartezeit soll künftig ein Punktesystem darüber entscheiden, wer eine Wohnung erhält. Die Änderungen treten mit 1. September 2026 in Kraft.
Der Wiener Landtag hat dazu eine umfassende Reform des Wiener Wohnungsvergabegesetzes beschlossen, wie "vienna.at" berichtet. Ziel der Stadt ist es, das Vergabesystem transparenter zu machen und stärker an individuellen Lebenssituationen auszurichten. Gleichzeitig werden erstmals klare Ausschlusskriterien eingeführt, die Personen mit problematischer Mieterhistorie für mehrere Jahre vom Zugang zu Gemeindewohnungen ausschließen können.
Besonders streng fällt künftig die Regelung für frühere Mieter aus, die ihre Wohnung verloren haben. Wer in den vergangenen fünf Jahren wegen schwerer Verstöße aus einer Gemeindewohnung gekündigt wurde, soll keinen Anspruch mehr auf eine neue Wohnung im Gemeindebau haben.
Als sogenannte Negativeinträge gelten unter anderem gerichtliche Kündigungen wegen "unleidlichen Verhaltens", ein nachteiliger Gebrauch der Wohnung, die Nichtnutzung der Wohnung oder unerlaubte Untervermietung. Auch offene Mietzinsforderungen gegenüber dem Wohnungswerber oder mitziehenden Personen können künftig zum Ausschluss aus dem Vergabesystem führen.
Parallel dazu stellt Wien das gesamte Vergabemodell um. Künftig entscheidet nicht mehr in erster Linie die Dauer der Wartezeit über die Chancen auf eine Gemeindewohnung. Stattdessen wird ein flexibles Bonuspunktemodell eingeführt.
Punkte können etwa vergeben werden, wenn Menschen in sehr beengten Wohnverhältnissen leben, gesundheitliche Einschränkungen haben oder sich ihre familiäre Situation verändert hat. Auch Aus- und Weiterbildung oder der Bedarf an barrierefreiem Wohnen im Alter können zusätzliche Punkte bringen.
Eine weitere große Änderung betrifft das sogenannte Wiener Wohn-Ticket. Ab 2026 wird es nur noch ein zentrales Ticket geben, das sowohl für Gemeindewohnungen als auch für geförderte Wohnungen gilt. Die bisherige Trennung zwischen Gemeindewohnungen und Anbotswohnungen (Genossenschaftswohnungen) fällt damit weg.
Bereits seit dem 1. Mai 2025 reicht außerdem ein durchgehender Hauptwohnsitz von zwei Jahren in Wien aus, unabhängig davon, wie oft jemand innerhalb der Stadt umgezogen ist. Mit der Reform werden auch die Meldepflichten deutlich ausgeweitet. Künftig müssen nicht nur die Antragsteller selbst umfangreiche Angaben machen, sondern auch alle Personen, die gemeinsam in die Wohnung einziehen wollen.
Erfasst werden unter anderem Unterkunftsdaten und Eigentumsverhältnisse, Aufenthaltsstatus, Beruf und Ausbildung, Familienverhältnisse sowie Gesundheitsdaten. Auch Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten müssen angegeben werden. Änderungen, etwa bei der Haushaltsgröße, müssen künftig unverzüglich gemeldet werden. Die neuen Regeln gelten künftig auch für geförderte Wohnungen.