Ein schockierender Fall aus dem Bezirk Perg sorgt erneut für Diskussionen: Nach einem tödlichen Unfall in der Ortschaft Abwinden hat das Landesverwaltungsgericht OÖ nun endgültig entschieden – der Lenker muss zahlen.
Was war passiert? Am 31. März 2024 kam es auf der stark befahrenen B3 zu einem folgenschweren Zusammenstoß: Eine Frau war gerade dabei, ihr Fahrrad über die Straße zu schieben, als sie von einem Auto erfasst wurde. Die Fußgängerin überlebte den Aufprall nicht.
Der Lenker blieb nach dem Unfall jedoch nicht am Ort des Geschehens, sondern fuhr einfach weiter – ohne Erste Hilfe zu leisten, ohne einen Notruf abzusetzen, ohne sich zu vergewissern, ob die Frau noch lebte.
Die Bezirkshauptmannschaft Perg wertete dieses Verhalten als klare Verletzung der Straßenverkehrsordnung und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Der Lenker wollte die Strafe aber nicht zahlen und ging in Beschwerde.
Sein zentrales Argument: Gegenüber einer toten Person bestehe keine Hilfeleistungspflicht. Doch damit blitzte er nun ab. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich stellte klar: Die Hilfeleistungspflicht gilt dann, wenn Personen bei einem Verkehrsunfall verletzt worden sind.
Entscheidend sei dabei, dass sich der Unfallverursacher aktiv davon überzeugen muss, ob jemand Hilfe braucht – unabhängig davon, ob er glaubt, die Person sei bereits tot. Im konkreten Fall konnte nämlich nicht eindeutig festgestellt werden, ob die Frau sofort verstorben war.