Der tragische Tod eines Insassen in einer Erdgeschoss-Zelle in der Justizanstalt Josefstadt im vergangenen August wirft Fragen auf und hat nun staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zufolge – wir berichteten. Während zahlreiche Beteiligte im Verdacht der fahrlässigen Tötung und des Missbrauchs der Amtsgewalt stehen, kämpft die ehemalige Lebensgefährtin des verstorbenen 50-Jährigen bis heute mit den Folgen der Tragödie.
"Heute" sprach mit auch der Alleinerzieherin, die sich in einer Kleinstadt in Salzburg mit minimaler finanzieller Unterstützung durchschlagen muss. Von einem Tag auf den anderen war im vergangenen Sommer nichts mehr wie vorher. "Es fühlt sich an, wie in einem surrealen Krimi", berichtet die junge Mutter. "Man ist einfach enttäuscht und leer", klagt sie.
Suizidgedanken? Es gibt Hilfe!
In der Regel berichten wir nicht über Selbsttötungen oder entsprechende Versuche – außer Suizide erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit.
Wenn du unter Suizidgedanken, Depressionen oder anderen Ausnahmesituationen leidest, bietet die Telefonseelsorge unter der Nummer 142 von 0-24 Uhr kostenlos und anonym schnelle Unterstützung.
Weitere Ansprechstellen für Betroffene:
Kriseninterventionszentrum Wien: 01/40 69 595
Rat auf Draht: 147
Weisser Ring - Verbrechensopferhilfe: 0800 / 112 112
Auch in der U-Haft hielt die Salzburgerin stets zu ihrem irischen Freund und war von seiner Unschuld überzeugt. Besonders schmerzt sie, dass die vierjährige Tochter ihren Vater bei den letzten Haftbesuchen nicht mehr umarmen durfte, da sie hinter Glas stattfinden mussten. Außerdem sei sie weder über den Krankenhausaufenthalt ihres Partners, noch den plötzlichen Tod rechtzeitig benachrichtigt worden. "Ich bin wütend, weil so viel falsch gelaufen ist", sagt sie.
Ob im Zusammenhang mit dem Tod des Mannes tatsächlich auch strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt, sollen nun die laufenden Ermittlungen klären. Anwalt Philipp Wolm, der Justizwachebeamte vertritt, sieht seine Mandanten durch das Gutachten entlastet. Für die Hinterbliebenen ist der Verlust ungeachtet davon bittere Realität – unabhängig davon, wie das Verfahren am Ende ausgeht.
Ein Häftling einer Salzburger Justizantalt hätte am 26. August 2025 nach Großbritannien abgeschoben werden sollen, brach jedoch am Flughafen offenbar an einer Überdosis Antidepressiva zusammen und verbrachte eine Nacht in komatösem Zustand in einem niederösterreichischen Spital. Dann wurde er entlassen, kam jedoch nicht auf eine Krankenstation, sondern wurde – bis zum geplanten zweiten Abschiebeversuch – in der Justizanstalt Josefstadt untergebracht. Dort verschlechterte sich der Zustand des schwierigen Häftlings in der Zelle erneut, er wurde leblos aufgefunden und starb nach erfolglosen Wiederbelebenungsversuchen.
Fest steht: Ihr Lebenspartner – der wegen mutmaßlicher Sexualdelikte nach englischem Recht aufgrund von Fluchtgefahr in U-Haft saß, befand sich zum Zeitpunkt seines Todes in der Obhut des Staates. Die Hinterbliebene klagt an: "Man hat mir meinen Lebenspartner und den Vater meiner Tochter weggerissen."