Eine verstrichene Frist kommt einen geschiedenen Mann nun teuer zu stehen. Er behauptet, nicht der biologische Vater eines Kindes zu sein und die damals bereits schwangere Mutter nur aus Gründen der Staatsbürgerschaft geheiratet zu haben. Dennoch muss er für das Kind Alimente bezahlen – über den Fall berichtet die "Kleine Zeitung".
Der Hintergrund: Bringt eine verheiratete Frau ein Kind zur Welt, gilt ihr Ehemann als Vater. Will sich dieser von der Vaterschaft lossagen, muss das innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.
Der Mann erklärte, seine damalige Frau sei am Tag der Hochzeit von ihrem damaligen Lebensgefährten schwanger gewesen. Die Ehe wurde inzwischen einvernehmlich geschieden, heißt es in dem Bericht.
Für die rechtliche Vaterschaft änderte das in diesem Fall nichts. Eine Lossagung vom Kind ist nur innerhalb von zwei Jahren ab jenem Zeitpunkt möglich, zu dem der Mann von Umständen erfährt, die gegen seine Vaterschaft sprechen. Diese Frist war bereits abgelaufen.
Das Kind verlangte, vertreten durch die Wiener Jugendhilfe, monatlich 190 Euro Unterhalt von seinem rechtlichen Vater.
Auch das Argument des Mannes, die Ehe nur aus Gründen der Staatsbürgerschaft geschlossen zu haben, änderte daran nichts. Die Staatsanwaltschaft brachte keine Nichtigkeitsklage ein. Für sie stand damit nicht fest, dass es sich lediglich um eine Staatsbürgerschaftsehe gehandelt hatte, berichtet die "Kleine Zeitung".
Schließlich beschäftigte der Fall den Obersten Gerichtshof. Dieser entschied, dass im Unterhaltsverfahren die rechtliche und nicht die biologische Vaterschaft zu prüfen ist, heißt es in der Tageszeitung.
Für den Mann bedeutet die Entscheidung, dass er trotz seiner Einwände gegen die biologische Vaterschaft weiterhin als rechtlicher Vater gilt und Alimente bezahlen muss.