Kampf um Förderung

Mann "zu alt" für Pflegebett? Video sorgt für Empörung

Laut seiner Frau soll ein 99-Jähriger aufgrund seines Alters keine Pflegebetten-Förderung erhalten haben. Das Land Kärnten widerspricht.
Newsdesk Heute
05.10.2026, 16:01
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Eine Pensionistin (89) erhebt schwere Vorwürfe gegen das Land Kärnten. Sie behauptet, dass ihrem Mann die Förderung verweigert worden sei, da er mit 99 Jahren "dafür zu alt" sei. Das entsprechende Video wurde von der FPÖ verbreitet und sorgt derzeit für einiges an Wirbel in den sozialen Medien.

Laut dem freiheitlichen Landessekretär Josef Ofner sei der Satz, der nun für Empörung sorgt, von einer Dame aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Beate Prettner (SPÖ) gefallen. Gegenüber dem "ORF Kärnten" wies das Büro diese Darstellung klar zurück. Demnach gebe es keine Altersdiskriminierung.

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Land: Bett bereits erhalten

Seitens des Landes hieß es, dass in solchen Fällen grundsätzlich die Heimatgemeinden der pflegenden Angehörigen zuständig seien. Demnach gebe es in den meisten Kommunen eine Pflege-Nahversorgung. Pflegebetten würden – wenn ärztlich vorgeschrieben – seitens der Krankenkasse finanziert werden. Zudem gebe es in vielen Gemeinden Gratis-Pflegebetten.

Ein solches habe auch die Frau aus dem Video erhalten. Dennoch habe sie dann ein aus ihrer Sicht besseres und schöneres Bett für ihren Mann gekauft und dafür eine Förderung gewollt. Die Pensionistin sagte, dass sie diesbezüglich von Stelle zu Stelle weitergereicht wurde und zunächst keine Auskunft erhalten habe.

Antrag abgelehnt

Das Land betonte hingegen, dass sich die Pflege-Nahversorgung und die Gemeinde um den Antrag der Frau gekümmert hätten. Zudem gebe es nur im Fall einer Behinderung eine Förderung für andere Betten. Es sei geprüft worden, ob das Ehepaar Geld aus dem Topf für besondere Lebenslagen erhalten könne.

Die Pensionistin hätte es jedoch zunächst abgelehnt ihr Einkommen preiszugeben. Als der Antrag dann doch eingereicht wurde, sei er abgelehnt worden, da das Gratis-Bett bereits als Förderung gesehen werde. Eine Doppel-Förderung gebe es nicht. Des Weiteren sei der Fall bereits vor eineinhalb Jahren von der Volksanwaltschaft geprüft worden.

red,Akt. 05.10.2026, 16:05, 05.10.2026, 16:01