Die Anwälte von Marius Borg Høiby geben nicht auf: Nachdem zwei Anträge auf Freilassung gescheitert sind, wagen sie nun einen neuen Vorstoß.
Tatsächlich wäre das rechtlich möglich. Seit August 2025 erlaubt eine Gesetzesänderung in Norwegen unter bestimmten Voraussetzungen, dass Angeklagte die Zeit bis zum Urteil unter strengen Auflagen zu Hause verbringen dürfen. Doch genau hier beginnt das Problem.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen: ein fester Wohnsitz. Und genau daran könnte es bei Marius Borg Høiby scheitern. Denn seine Wohnung im Osloer Stadtteil Frogner gibt es nicht mehr. Dort war er zuletzt gemeldet. Nach seiner Festnahme wurde er offiziell abgemeldet
Heißt: Aktuell hat er kein klares Zuhause.
Seine Anwälte präsentieren deshalb eine Lösung: Marius Borg Høiby könnte in ein Haus auf dem Gelände von Skaugum zurückkehren – dort lebte er früher in der Nähe von Mette-Marit und Haakon.
Laut Verteidiger soll der Mietvertrag sogar noch bestehen. Details dazu bleiben allerdings unklar.
Ob das Gericht diesen Plan akzeptiert, ist fraglich.
Denn die Ausgangslage ist schwierig: Marius Borg Høiby sitzt seit Anfang Februar in U-Haft. Grund: Wiederholungsgefahr! Zuvor hatte er mehrfach gegen ein Kontaktverbot verstoßen.
Genau diese Punkte sprechen gegen eine Freilassung.
Noch in dieser Woche will das Gericht über den neuen Antrag entscheiden.
Klar ist: Nach sieben Wochen Prozess mit 40 Anklagepunkten, darunter schwere Vorwürfe wie Vergewaltigung und Körperverletzung, stehen die Chancen eher schlecht.
Für Marius Borg Høiby könnte es also auch im dritten Anlauf heißen: Keine Freiheit.