Nach heftigen Vorwürfen

Marktamt-Chef – Stadt prüft nun Disziplinarverfahren

Sexismus, Rassismus und Mobbing: Nach den Vorwürfen gegen den Wiener Marktamts-Chef zieht die Magistratsdirektion nun ernste Konsequenzen.
Wien Heute
20.07.2026, 18:09
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In der Causa rund um die Leitung des Wiener Marktamts (MA 59) gibt es eine neue Entwicklung. Die Magistratsdirektion der Stadt Wien teilte am Montag mit, dass auf Basis des aktuellen Informationsstandes der Internen Revision eine Sachverhaltsdarstellung zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens in Bearbeitung ist.

Marktamts-Chef trat zurück

Wie berichtet, sieht sich Andreas Kutheil mit schweren Anschuldigungen konfrontiert. Dem Leiter des Wiener Marktamts werden unter anderem Sexismus, Rassismus und Mobbing vorgeworfen. Er war nach Bekanntwerden der Vorwürfe Mitte Juli zurückgetreten. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

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Die Prüfung erfolgt nach den laufenden Erhebungen der Internen Revision. Ob tatsächlich ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird und welche Konsequenzen daraus entstehen könnten, ist derzeit noch offen.

Gleichzeitig betont die Magistratsdirektion, dass die Zuständigkeit für die Beurteilung des Umgangs von Dienststellenleitern ausschließlich beim Magistratsdirektor der Stadt Wien als Leiter des Inneren Dienstes liegt.

Stadt betont "unabhängige Prüfung"

Die Stadt verweist darauf, dass sie als Arbeitgeber verpflichtet sei, den Sachverhalt unabhängig von der öffentlichen Diskussion und der Medienberichterstattung objektiv zu prüfen: "Grundsätzlich ist die Stadt Wien als Arbeitgeberin verpflichtet, einen Sachverhalt unabhängig vom öffentlichen Diskurs und der Medienberichterstattung und unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht für alle Bedienstetengruppen objektiv zu prüfen und zu entscheiden."

Sollten bei der Prüfung Pflichtverletzungen festgestellt werden, würden entsprechende dienstrechtliche Maßnahmen gesetzt. Falls ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, entscheidet anschließend die unabhängige Disziplinarkommission über die vorgebrachten Inhalte. Grundlage dafür ist die Dienstordnung 1994.

Datenschutz und Geheimhaltungspflichten

Warum die Stadt derzeit keine weiteren Details veröffentlicht, begründet sie mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Prüfungsunterlagen und erhobene Sachverhalte unterliegen unter anderem dem Datenschutz und den Geheimhaltungspflichten. Deshalb könne die Magistratsdirektion keine näheren Informationen zu den laufenden Untersuchungen bekannt geben.

{title && {title} } red, {title && {title} } 20.07.2026, 18:09