Der Automobilzulieferer Eitek GmbH mit Sitz in Ebergassing (Bezirk Bruck) ist, wie berichtet, insolvent. Ein Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung wurde bereits im Jänner am Landesgericht Korneuburg eingebracht, wie die Kreditschutzverbände KSV1870 und Creditreform damals mitteilten.
319 Beschäftigte sind betroffen. Die Passiva liegen laut KSV1870 bei 36 Mio. Euro. Im hypothetischen Schließungsfall würden sich die Verbindlichkeiten "drastisch erhöhen".
"Die Schuldnerin geht dabei von möglichen Schadenersatzforderungen in der Höhe von bis zu 109 Mio. Euro aus", hieß es damals seitens des KSV1870.
Die Eitek GmbH befasst sich mit der Erzeugung, Verarbeitung und dem Vertrieb von Komplett-Innenausstattungssystemen und deren Komponenten für die Automobilindustrie. "Das seit dem Jahre 2005 bestehende Unternehmen zählt zu den führenden Lieferanten für einige der prestigeträchtigsten Automarken und genießt Weltruf", betonte die Creditreform. Die finanziellen Probleme seien "eine direkte Folge der Krise in der Automotivbranche": die Teuerung und ein massiver Nachfragerückgang würden das Budget massiv belasten.
Nun gab der Alpenländische Kreditorenverband bekannt, dass am heutigen Tag beim Landesgericht Korneuburg die Sanierungsplantagsatzung der EITEK GmbH stattgefunden hat.
Im Verfahren haben 670 Gläubiger Forderungen in Höhe 24.113.493,96 Euro angemeldet.
"Den Gläubigern wurde in dieser Tagsatzung ein Sanierungsplan mit einer Gesamtquote von 30 %, wobei eine Barquote von 15 % ausgeschüttet werden soll, angeboten. Da bei der Abstimmung NICHT beide erforderlichen Mehrheiten erreicht wurden, hat die Schuldnervertretung daher die neuerliche Abstimmung über den Sanierungsplan in einer neuerlichen Tagsatzung beantragt", heißt es seitens des AKV.
Insgesamt haben 228 Gläubiger- sowie 442 Mitarbeiter Forderungen in der Höhe von 24,1 Mio. angemeldet, welche in einer Summe von rund 22,2 Mio. vom Sanierungsverwalter anerkannt wurden, heißt es seitens des KSV1870.
"Aufgrund des Erreichens einer Mehrheit hat die Schuldnerin von der gesetzlichen Möglichkeit eines Antrags auf Erstreckung der Sanierungsplantagsatzung Gebrauch gemacht und wurde die Tagsatzung folglich vom Landesgericht Korneuburg auf den 22.04.2026 erstreckt. An diesem Tag werden die Gläubiger neuerlich über den Sanierungsplanvorschlag der Schuldnerin zu entscheiden haben", so der KSV1870.
"Es ist nunmehr zu erwarten, dass nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist von 90 Tagen die Eigenverwaltung entzogen und gegenständliches Insolvenzverfahren als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung fortgeführt wird", erklärt Peter Stromberger vom KSV1870.