Nach Berufung

Mildere Strafe: 20 Jahre Haft für Mord an Jenni

Ende August setzte es lebenslang für den Mörder von Jenni S. Der 33-Jährige ging in Berufung, das Oberlandesgericht Wien setzt die Strafe nun herab.
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Überraschende Wende im Mordfall Jenni S.! Der Verurteilte hatte sich mit seiner lebenslangen Haftstrafe nicht abgefunden und war gegen das Urteil in Berufung gegangen. Jetzt steht fest: Mairon K. (33) muss deutlich kürzer hinter Gitter als ursprünglich entschieden wurde.

Oberlandesgericht reduziert Haftstrafe

Am Dienstag (3.11.) befasste sich das Oberlandesgericht Wien mit der Berufung von Mairon K. Es wurde entschieden, die ursprünglich verhängte lebenslange Freiheitsstrafe auf 20 Jahre Haft herabzusetzen. Damit hatte das Rechtsmittel des Niederösterreichers Erfolg. Statt einer lebenslangen Haftstrafe muss Mairon K. nun eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe verbüßen.

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"Narzissmus und Ichschwäche"

Mildern wurde sein (spätes) Geständnis gewertet, dass angeblich maßgeblich zur Aufklärung beitrug, sowie seine psychische Störung in Form von Narzissmus und Ichschwäche. Aber auch, dass laut Gericht die verübte Mordtat im Vergleich angeblich nicht von einer überschießenden Grausamkeit gekennzeichnet war.

Acht Jahre geschwiegen

Der Mordfall Jenni S. hatte wie kaum ein anderer emotionalisiert: Über acht Jahre war die Studentin aus ihrer Wohnung in Wien-Brigittenau spurlos verschwunden. Im Dezember 2025 brach ihr Ex-Freund Mairon K. (33) dann sein jahrelanges Schweigen, legte eine Lebensbeichte ab – und gestand, Jenni S. in der Wohnung erwürgt zu haben. Die Leiche ließ er am Truppenübungsplatz Allentsteig im Waldviertel (NÖ) verschwinden. Im August wurde der Landschaftsgärtner dafür einstimmig zu lebenslanger Haft verurteilt.

Gut gebrieft von Star-Verteidigerin Astrid Wagner hatte sich der Gärtner am Landl zuvor schuldig bekannt – "zu dem Mord an Jenni", wie er stotternd aussagte. Das Geständnis erfolgte "aus eigenem Antrieb, weil er es nicht mehr ausgehalten hat", so Wagner in ihrem Schlussplädoyer.

Einweisung in Zentrum

Aufgrund der laut Gutachten "schweren psychischen Störung" des Angeklagten wurde davon ausgegangen, dass von dem 33-Jährigen weiterhin eine große Gefahr ausgeht. Er wurde daher in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, das bleibt auch aufrecht.

pet, ct, 03.11.2026, 11:35
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