Ex-Bordellbetreiber Walter P. (61) änderte 2025 sein Geschlecht auf weiblich, um ins Frauengefängnis zu kommen und nannte sich fortan Waltraud – die "Krone"-Story ging um die Welt, auch "Heute" berichtete. Doch die Stadt Wien machte ihm einen Strich durch die Rechnung.
Nach öffentlichen Äußerungen der gar nicht so feminin auftretenden Waltraud ließ die MA 63 den Geschlechtseintrag erneut überprüfen. Im Zentrum der Zweifel stand ein privates Gutachten, auf dessen Grundlage die Änderung erfolgt war.
Das dafür geführte Gespräch mit dem Psychiater soll gerade einmal zwanzig Minuten gedauert haben. Die Behörde hegte deshalb den Verdacht, dass der weibliche Geschlechtseintrag zu Unrecht erlangt worden war.
Die Stadt ließ ein weiteres Gutachten erstellen – mit einem für Waltraud unerfreulichen Ergebnis. Demnach seien die Voraussetzungen für einen weiblichen Geschlechtseintrag doch nicht gegeben. Die Behörde änderte den Eintrag daraufhin wieder auf männlich um – aus Waltraud wurde amtlich erneut Walter. Doch der 61-Jährige wollte das nicht auf sich sitzen lassen und legte gemeinsam mit seinem (oder ihrem?) Anwalt Nik Rast Beschwerde ein.
Am Dienstag um 13 Uhr geht es mit Kanzlei-Kollegin Melanie Kolar am Verwaltungsgericht Wien im wahrsten Sinne des Wortes um die Wurst. Zwar kommt es beim Geschlecht in Österreich bekanntlich gar nicht so auf nackte Tatsachen an, aber zumindest, was den amtlichen Geschlechtseintrag angeht, wird Walter im Zeugenstand noch einmal ordentlich auf den Zahn gefühlt.
Zur Verhandlung trottet der streitbare Protagonist übrigens auf freiem Fuß. Der Grund: die offenen Haftstrafen beabsichtigt er mit der Fußfessel im Hausarrest abzusitzen – auch da befindet er sich in einem laufendem Beschwerdeverfahren. Am Verwaltungsgericht entscheidet die Justiz jedoch vorerst nur, ob die Stadt den Geschlechtseintrag zu Recht rückgängig gemacht hat oder ob aus Walter gar ein zweites Mal wieder zur Waltraud wird.