Nach monatelanger Aufregung rund um den Geschlechterwechsel, mutmaßlichen Sozialbetrugs und einem jüngsten Gerichtstermin aufgrund von Wiederbetätigung, sorgt der ehemalige Rotlichtboss, der sich mittlerweile als Frau mit dem Namen Waltraud P. identifiziert, erneut für Aufregung.
Denn Waltraud war erneut vor Gericht, diesmal aber nicht als Angeklagte, sondern als Klägerin. Konkret ging es dabei um eine Unterlassungsklage gegen Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner. Am Weg dorthin konnte Waltraud nun einen ersten Etappensieg verbuchen, denn das Handelsgericht Wien hat eine einstweilige Verfügung erlassen.
Graupner, der sich für Transrechte einsetzt und seit 34 Jahren Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Personen einsetzt, werden nun Aussagen in einem ö1-Interview zum Verhängnis.
Aussagen, dass etwa das von Waltraud vorgelegte Gutachten falsch oder gefälscht sei oder dass sie den Psychiater angestiftet habe, das Gutachten zu erstellen, darf Graupner fortan öffentlich nicht mehr tätigen.
Dazu gehört auch, dass Waltraud eine Straftat begangen habe, sie kriminell sei oder ein falsches Gutachten vorgelegt habe. "Diese einstweilige Verfügung gilt bis zur Rechtskraft des über den Unterlassungsanspruch ergehenden Urteils", hält das Handelsgericht in dem Dokument fest.