Als "kriminell" bezeichnet

Wegen brisanter Aussage im ORF – Waltraud klagt Anwalt

Nächster Aufreger rund um Waltraud – nachdem ein Anwalt die Trans-Person im ORF als  "kriminell" bezeichnet haben soll, liegt jetzt eine Replik vor.
Newsdesk Heute
16.11.2025, 20:02
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Die ehemalige Rotlichtchefin Waltraud Piranty sorgt erneut für Aufregung: In einer ausführlichen Replik wirft sie dem prominenten Juristen Helmut Graupner vor, sie im ORF "öffentlich vorverurteilt" zu haben – ohne jede Verurteilung, ja nicht einmal ein laufendes Strafverfahren.

In der Replik, die "Heute" vorliegt, heißt es, dass Graupner die Klägerin in einer reichweitenstarken Radiosendung namentlich genannt und schwere Anschuldigungen erhoben hatte: Sie habe ein "gefälschtes Gutachten" vorgelegt, sich "mit kriminellen Methoden" den Geschlechtseintrag erschlichen – und werde "vor dem Strafrichter landen".

Waltraud sieht Unschuldsvermutung verletzt

Für die Klägerin ist klar: Das sei keine bloße Meinung, sondern eine unzulässige Schuldzuweisung. Die Unschuldsvermutung sei damit verletzt – ebenso ihre Persönlichkeitsrechte, Ehre und ihr Datenschutz. Sie verlangt deshalb eine einstweilige Verfügung: Graupner soll solche Aussagen künftig unterlassen müssen.

Brisant: Der Anwalt ist nicht irgendwer, sondern Präsident mehrerer Menschenrechtsorganisationen. Genau das mache die Aussagen laut Replik noch schwerwiegender – denn das Publikum vertraue ihm. Eine öffentliche Vorverurteilung durch eine solche Autorität sei nicht mit freier Meinungsäußerung zu rechtfertigen.

Die Klägerin sieht in den Aussagen eine massive Rufschädigung – und will verhindern, dass sich ähnliche Aussagen wiederholen. Die Dringlichkeit sei hoch, da der Anwalt regelmäßig medial auftrete und seine Anschuldigungen auch im Prozess bisher verteidigt habe.

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