Vignette, Öffis, NoVA

Fix ab 2026: Das ändert sich für alle Autofahrer

2026 bringt für Autofahrer und Öffi-Nutzer in Österreich spürbare Änderungen bei Vignette, Klimaticket, Steuern und NoVA.
Newsdesk Heute
01.01.2026, 12:43
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Mit dem Jahreswechsel rückt ein Paket an Änderungen näher, das viele Autofahrer und Öffi-Nutzer direkt im Alltag spüren werden – bei Preisen, Abgaben und steuerlichen Entlastungen. Der ÖAMTC fasst zusammen, was für 2026 bereits fix bzw. absehbar ist.

2026 wird in Österreich zum letzten Mal eine Klebevignette angeboten. Gleichzeitig werden die Preise inflationsbedingt angepasst: Die Jahresvignette kostet dann für einen Pkw 106,80 Euro (drei Euro mehr als 2025), für ein Motorrad 42,70 Euro (plus 1,20 Euro). Auch 2-Monats-, 10-Tages- und Tagesvignette werden entsprechend valorisiert.

Auch bei den Öffis wird es teurer: Nach der Erhöhung im August steigt das österreichweite Klimaticket mit Jahreswechsel erneut – von 1.300 auf 1.400 Euro. Zudem werden auch regionale Klimatickets teilweise teurer. Besonders stark fällt die Anhebung bei den Wiener Linien aus: Die Jahreskarte steigt um 102 Euro (das sind 28 Prozent) und kostet ab Jahreswechsel 467 Euro pro Jahr (digital: 461 Euro).

Motorbezogene Versicherungssteuer

Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer bleibt für bereits zugelassene Fahrzeuge alles beim Alten. Bei Neuzulassungen kann es hingegen – je nach Antrieb – zu höheren laufenden Kosten kommen.

Verbrenner: Bei neuen Pkw mit Verbrennungsmotor, die nicht extern aufgeladen werden können, steigt die Steuer meist um rund 35 Euro pro Jahr im Vergleich zu einer Erstzulassung 2025. Nur bei sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Modellen fällt die Erhöhung geringer aus.

Plugin-Hybride: Bei neuen Plug-in-Hybriden wird bei der CO2-Ermittlung für die Papiere mit der strengeren Abgasnorm "Euro-6E-bis" angesetzt – dabei wird angenommen, dass im Realbetrieb weniger elektrisch gefahren wird. Hat der Hersteller nicht ausreichend gegengesteuert (etwa mit größerer Batterie), können die CO2-Werte in den Papieren höher ausfallen.

E-Autos: Bei reinen E-Autos gibt es keine Änderung der seit April 2025 gültigen motorbezogenen Versicherungssteuer. Auch hier gilt aber: Wer neu kauft, sollte die regelmäßige Steuerbelastung vorher durchrechnen.

NoVA: Übergangsregel – Rückerstattung bei älteren Autos fällt weg

Bei der NoVA (Normverbrauchsabgabe), die einmalig anfällt, steigt mit Jahreswechsel die Belastung für viele Neuwagen, bei manchen bleibt sie unverändert. Ausschlaggebend ist laut ÖAMTC das einzelne Gramm CO2 in den Fahrzeugpapieren. Für vereinzelte Hybrid-Modelle, das Gros an Plug-in-Hybriden und alle Elektroautos fällt aufgrund der geringen oder fehlenden CO2-Emissionen auf der Straße weiterhin keine NoVA an.

Für 2026 ist außerdem eine Übergangsregelung vorgesehen: Wer für ein NoVA-pflichtiges Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag bis 1. Dezember 2025 abgeschlossen hat, zahlt noch die niedrigere NoVA nach den Werten von 2025 – wenn das Auto bis 1. April 2026 geliefert wird.

Neu ist außerdem das Aus für die Rückerstattung bei älteren Fahrzeugen: Ab Mitte 2026 kann man sich die anteilige NoVA beim Verkauf oder bei der Verbringung ins Ausland nicht mehr zurückholen – außer das Fahrzeug ist bei der Erstzulassung maximal vier Jahre alt. Ebenfalls neu: Wird ein neues Auto bei einem Leasingunternehmen in einem anderen EU- (bzw. EWR-) Staat über maximal 4 Jahre geleast und geht das Fahrzeug danach gesichert wieder ins Ausland, muss vorab nur die anteilige NoVA für den Nutzungszeitraum bezahlt werden.

CO2-Preis bleibt

Die nationale CO2-Bepreisung (unter anderem beim Tanken) bleibt 2026 bei 55 Euro je Tonne. Weil der Klimabonus entfällt, wirkt die Abgabe weiterhin wie eine zusätzliche Belastung ähnlich einer Mineralölsteuer-Erhöhung. Laut ÖAMTC entfallen an der Zapfsäule inklusive Umsatzsteuer 16,5 Cent je Liter Diesel und 15 Cent je Liter Benzin auf die CO2-Bepreisung.

Mehr Entlastung über Verkehrsabsetzbetrag und Pendlereuro

Auf der anderen Seite sind auch Entlastungen vorgesehen: Der Verkehrsabsetzbetrag (automatisch über die Lohnsteuer) steigt 2026 auf 496 Euro. Das soll auch jenen helfen, die wenig oder keine Einkommensteuer zahlen.

Zusätzlich wird der Pendlereuro verdreifacht – als Teilkompensation für den gestrichenen Klimabonus. 2026 werden damit pro Kilometer Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte sechs Euro von der jährlich zu zahlenden Lohnsteuer abgezogen. Das gilt für alle, die eine Pendlerpauschale beziehen – unabhängig davon, ob sie mit Pkw, Rad oder Öffis pendeln.

E-Firmenauto: Ersatz fürs Laden zu Hause steigt

Wer ein E-Firmenauto zu Hause lädt, kann 2026 eine steuerfreie Abgeltung bekommen: Arbeitgeber dürfen dafür 32,806 Cent je Kilowattstunde steuerfrei ersetzen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 01.01.2026, 12:49, 01.01.2026, 12:43
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