Die Bundesregierung erfüllt eine langjährige Forderung der Wirtschaft: Allrad-Pick-ups sind ab sofort von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit – "Heute" berichtete. WK-Präsident Jürgen Mandl begrüßt den Schritt: "Gerade Betriebe in Gewerbe und Handwerk im alpinen Raum brauchen diese Fahrzeuge. Sie vereinen hohe Zuladung, Geländetauglichkeit und Allradantrieb."
Auto-Importeure dämpfen allerdings die Einsparungs-Hoffnungen, denn bei der prinzipiell positiven Nachricht gibt es einen entscheidenden Haken: strenge Ausstattungskriterien. Laut der österreichischen Automobilimporteure ist tatsächlich weiterhin kein einziges Modell von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit.
Automobilimporteur-Sprecher Günther Kerle stellt klar: "Pick-ups bleiben nur dann steuerbefreit, wenn sie extrem einfach ausgestattet sind. Zwar hat das Finanzministerium das Kriterium des permanenten Allradantriebs gestrichen, doch andere Vorgaben wie beheizte Heckscheiben oder elektrische Sitzverstellung gelten nach wie vor. Damit erfüllt aktuell kein Modell die Bedingungen."
Tatsächlich werden heutzutage kaum noch Neufahrzeuge ohne ein Multifunktionslenkrad oder ohne Armauflagen in der zweiten Sitzreihe angeboten. Auch getönte Scheiben, elektrische Sitzverstellungen oder beheizte Heckscheiben gehören bei vielen Herstellern mittlerweile zur Serienausstattung.
Vor allem bei Allradantrieben gibt es meist verschiedene Fahrmodi, die Einstellungen des Allrads für Asphalt oder losen Untergrund vorsehen. Diese Einstellmöglichkeiten dienen dazu, den Antrieb bestmöglich an die Arbeitsbedingungen anpassen zu können und so vor unnötigem Verschleiß zu schützen.
Die NoVA-Befreiung für Pick-ups ist in der Realität also de facto zahnlos. Für viele Unternehmen im Bau- und Handwerksbereich, die auf solche Fahrzeuge angewiesen sind, bedeutet das: vorerst keine Steuerbefreiung. "Wir hoffen, dass die für 2026 geplante Evaluierung vorgezogen wird. Eine praxisnahe Anpassung wäre dringend nötig, damit die Fahrzeuge wie ursprünglich versprochen als steuerfreie Arbeitsgeräte genutzt werden können", fordert Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel in der WKO.