Nach monatelanger Aufregung um ihren Geschlechtswechsel und den eingestellten Ermittlungen wegen mutmaßlichen Sozialbetrugs steht Waltraud P. erneut im Fokus der Justiz – diesmal in einer deutlich schwerwiegenderen Sache. Die 60-Jährige, früher berüchtigt als Rotlicht-Unternehmer, muss sich am Freitag wegen Wiederbetätigung vor dem Wiener Landesgericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft legt ihr zur Last, in mehreren Fällen Nachrichten verbreitet oder Äußerungen getätigt zu haben, die unter den einschlägigen Strafparagrafen fallen sollen. Im Zuge eines anderen Ermittlungsverfahrens hatte das Landesamt für Verfassungsschutz und Extremismusbekämpfung Wien mehrere Chatverläufe sichergestellt. Insgesamt 38 Nachrichten lagen dem Gericht am Freitag als Beweisstück vor.
Die zwischen 2015 und 2022 vom Mobiltelefon der Angeklagten versendeten Nachrichten enthielten historische und propagandistische Fotos und Videos von Adolf Hitler und Wehrmachtsangehörigen sowie typische nationalsozialistische Parolen und Symbole. "Die Angeklagte ist bereits nach dem Verbotsgesetz vorbestraft und 2020 verurteilt worden. Es gibt Hinweise darauf, dass sie in der rechtsextremen Szene aktiv ist", erklärte die Staatsanwaltschaft.
Waltraud P. räumte in ihrer Vernehmung ein, dass die Nachrichten von ihrer Telefonnummer aus verschickt wurden. Sie könne sich jedoch nicht mehr an die Inhalte erinnern. Falls sie die Nachrichten tatsächlich versendet habe, sei dies "als eine Art Humor" gemeint gewesen, erklärte sie. Dateien habe sie gespeichert, weil sie sie "lustig" gefunden habe. Zugleich betonte sie, weder die Taten der NSDAP noch die Person Adolf Hitler zu verherrlichen oder deren Ideologie zu teilen.
Vor Gericht bekannte sie sich schuldig. Auch für ihren Verteidiger Nikolaus Rast besteht "kein Zweifel" an ihrer Verantwortung. Zugleich schilderte er mildernde Aspekte: "Sie wurde von diesem Gedankengut beeinflusst, doch seit 2023 ist das nicht mehr der Fall. Diesen vermeintlichen Humor hat sie abgelegt und sich entschieden, Verantwortung zu übernehmen. Sie ist damals falsch abgebogen, hat aber wieder zu den grundlegenden Werten unserer Gesellschaft zurückgefunden."
Als bemerkenswertes Detail merkte Verteidiger Rast an, dass Waltrauds "weibliche Seite unbescholten" sei, während die Vorstrafen aus der Zeit vor ihrer Geschlechtsangleichung stammen. Die Verantwortung für die Taten bleibe davon jedoch unberührt, betonte er. "Wir haben hier einen langen Tatzeitraum und zahlreiche Umstände, die auf eine tiefe ideologische Verwurzelung hindeuten", erklärte die Staatsanwaltschaft.
Waltraud P. wurde schließlich am Freitag rechtskräftig zu 20 Monaten Haft verurteilt und wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung schuldig gesprochen. Ihre zahlreichen Vorstrafen – insgesamt zwölf – führten zu einer deutlichen Verschärfung des Strafmaßes. Die Haftstrafe kommt zu einer viermonatigen Gefängnisstrafe aus einem Betrugsurteil 2023 hinzu. Damit muss sie insgesamt drei Jahre hinter Gitter.