Am Mexikoplatz

Potenzmittel und Parfums: "Der Doktor" kaufte alles

Drei Männer sollen mit Diebesgut gehandelt haben. Jetzt saßen sie in Wien vor Gericht. Hauptangeklagt war ein 66-Jähriger, genannt "der Doktor".
Thomas Peterthalner
12.12.2025, 05:30
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Ein Bosnier (66) war am Mexikoplatz (Wien-Leopoldstadt) als "der Doktor" bekannt. Der Mann soll gemeinsam mit Komplizen mit Diebesgut gehandelt haben. Die lange Liste der Staatsanwaltschaft liest sich wie das Inventar eines Drogeriemarkts: Parfums, Zahnbürsten, Potenzmittel, Kosmetik, Kondome. Dazu kamen E-Scooter, Fahrräder und sogar Profi-Werkzeug.

Ebenfalls im Besitz des "Doktors": 203 Packungen Kaffeekapseln, 27 Packungen Potenzmittel, 17 elektrische Zahnbürsten, 29 Dosen Thunfisch, 14 Rasierklingen-Großpackungen, USB-Sticks, Kosmetikartikel, Batterien und vieles mehr.

Geschäft am Mexikoplatz

Alles war mutmaßlich gestohlen – und laut Anklage über Monate hinweg rund um den Mexikoplatz in Wien angenommen, gebunkert und weiterverteilt worden. Der gebürtige Bosnier soll gemeinsam mit seinem Sohn Alan V. (24) und Edin T. (56) ein florierendes Schwarzmarktgeschäft betrieben haben.

"Doktor" war geständig

Nun saß der "Doktor" vom Mexikoplatz mit seinen zwei Komplizen – verteidigt von Profi Roland Friis – auf der Anklagebank am Wiener Landl. Die Verdächtigen gaben sich geläurtert, zeigten sich geständig. Seit September 2024 sollen sie über 300 Mal Diebesgut von Kleinkriminellen übernommen haben – meist aus Rucksäcken, Tragetaschen oder Sporttaschen.

Nicht nur Hehlerei war angeklagt: Ein Verdächtiger soll außerdem einen Hausfriedensbruch samt Körperverletzung begangen haben. Laut Anklage drängte er sich im Juni 2025 gewaltsam in eine Wohnung, verletzte den Bewohner und beschädigte dessen Handy sowie die Türe.

Verteidiger erreichte milde Urteile

"Sie bedauern die Vorwürfe. Die U-Haft hat ihnen zugesetzt", so Top-Verteidiger Roland Friis. Für das Trio setzte es milde Urteile: 24 Monate teilbedingt für den "Doktor". Die Mitangeklagten fassten 15 Monate teilbedingt und 20 Monate unbedingt aus – rechtskräftig.

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