Ein Messerstich, ein schwer verletzter Opernsänger und jahrelang keine Spur vom Täter: Am 9. Mai 2013 wurde ein damals 27-jähriger ukrainischer Künstler vor dem Justizministerium in der Wiener Innenstadt niedergestochen. Mehr als 13 Jahre später beschäftigt der Fall nun das Wiener Straflandesgericht.
Am Dienstag, dem 3. November, wird gegen einen mittlerweile 41-jährigen Mann verhandelt, der für die Bluttat verantwortlich sein soll. Die Staatsanwaltschaft Wien geht davon aus, dass der Angreifer den Opernsänger vorsätzlich töten wollte. Wie die APA berichtet, wird der Verdächtige sich laut seinem Verteidiger vor Gericht allerdings nicht zu den Vorwürfen äußern.
Der damals 27-jährige Opernsänger wurde mit einem Messer im Bereich des linken Rippenbogens verletzt. Die Klinge beschädigte seine Milz und verursachte eine Einblutung in die Bauchhöhle. Zum Glück überlebt der Künstler die Attacke.
Die Polizei suchte jahrelang vergeblich nach dem Angreifer. Erst Ende 2025 kam überraschend Bewegung in den Fall. Am 31. Dezember 2025 erschien der heute 41-Jährige bei der Polizei und erstattete eine Art Selbstanzeige. Dabei übergab er den Ermittlern ein zehnseitiges Schreiben, in dem er behauptete, mehrere schwere Verbrechen begangen zu haben.
Unter anderem gab er an, für den Messerangriff auf den ukrainischen Opernsänger verantwortlich zu sein. Doch ausgerechnet dieses Geständnis wirft Fragen auf. Verteidiger Daniel Strauss bezweifelt, dass sein Mandant tatsächlich der gesuchte Messerstecher ist. "Als die schriftlichen Ausführungen kein exklusives Täterwissen enthalten. Alles, was da drinnen steht, ist seinerzeit in den Zeitungen gestanden", erklärte Strauss gegenüber der APA.
Nach Ansicht des Verteidigers gibt es keinen ausreichenden Beweis dafür, dass der 41-Jährige die Tat tatsächlich begangen hat. Hinzu kommt, dass das zehnseitige Schreiben auch Aussagen enthält, die Zweifel am Realitätsbezug des Verfassers aufkommen lassen. So behauptete der Mann unter anderem, vom US-Geheimdienst beobachtet, von sogenannten "Kristallinen" überwacht und beim Duschen mit Videokameras gefilmt zu werden.
Ein weiterer Streitpunkt ist eine DNA-Spur, die bereits im Frühjahr 2013 an der Außenseite der Jacke des Opfers gesichert wurde und möglicherweise vom Angreifer stammt. Laut Verteidiger wurde diese Spur bisher nicht mit den genetischen Merkmalen seines Mandanten abgeglichen.
Ein psychiatrisches Gutachten kommt weiters zu dem Ergebnis, dass der 41-jährige Akademiker zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat aufgrund einer paranoiden Schizophrenie zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft hat deshalb keine strafrechtliche Verurteilung wegen versuchten Mordes beantragt, sondern die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass der 41-Jährige ohne entsprechende Behandlung in absehbarer Zukunft unter dem maßgeblichen Einfluss seiner psychischen Erkrankung erneut eine schwere Straftat begehen könnte.
Für das Gericht wird vor allem zu klären sein, ob der Mann tatsächlich für den Messerangriff auf den ukrainischen Opernsänger vor mehr als 13 Jahren verantwortlich ist. Es gilt die Unschuldsvermutung.