Am Landesgericht Klagenfurt haben sich ein 21-jähriger Kärntner und ein 22-jähriger russischer Staatsbürger wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten müssen. Laut Anklage sollen sie im vergangenen Sommer eine 17-Jährige in einem Park missbraucht haben.
Die Jugendliche war zuvor mit Freunden unterwegs und hatte einen der Angeklagten kennengelernt, der als Türsteher arbeitete. Später stieß dessen Freund dazu, ehe die drei gemeinsam in einen Park gingen. Dort soll es laut Staatsanwaltschaft zu dem Übergriff gekommen sein.
Die beiden Angeklagten bestritten die Vorwürfe und betonten, alle Handlungen seien einvernehmlich erfolgt. In ihren getrennten Befragungen verstrickten sie sich jedoch in Widersprüche und änderten teilweise frühere Aussagen. Zudem gaben sie wiederholt an, sich an Details nicht erinnern zu können. Uneinigkeit bestand unter anderem über den Ablauf der Geschehnisse, die Alkoholisierung der Jugendlichen sowie über konkrete Aussagen während der Tat, wie der ORF berichtet.
Die 17-Jährige hatte sich unmittelbar nach dem Vorfall an die Polizei gewandt. Eine Freundin hatte sie zuvor in aufgelöstem Zustand im Park gefunden. Während ihre Aussage im Gericht abgespielt wurde, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Auffällige Verletzungen der Jugendlichen konnten die Angeklagten nicht erklären. Laut Gericht könnte der Tatablauf eine besondere Erniedrigung darstellen, was den Strafrahmen deutlich erhöhen würde. Auch mögliche gesundheitliche Folgen für das Opfer könnten strafverschärfend wirken.
Der Prozess wurde vertagt. Weitere Zeugenaussagen sowie mögliche medizinische Abklärungen stehen noch aus.