Ehestreit vor Gericht

Minusgrade – Mann soll Frau im Pyjama ausgesperrt haben

Nach einer bitteren Trennung landete ein Ehepaar vor Gericht. Die Vorwürfe rund um einen nächtlichen Streit endeten mit einem Freispruch.
Österreich Heute
07.05.2026, 12:53
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Vor dem Bezirksgericht Voitsberg ist ein erbitterter Rosenkrieg eskaliert. Ein Landwirt musste sich dort verantworten, weil er seine Ehefrau mitten in der Nacht nur im Pyjama vor die Tür gesetzt haben soll.

Bereits zu Beginn stellte die Richterin klar: "Ihr Scheidungskrieg mit all seinen traurigen Facetten ist nicht Inhalt dieses Strafprozesses."

Streit im Alkoholrausch

Der Angeklagte schilderte den Abend als heftigen Streit unter Alkoholeinfluss. Seine Frau habe ihn provoziert und ihm ein Glas Wasser über den Kopf geschüttet. Er habe sie daraufhin mit einer Flasche Schilcherspritzer angeschüttet. "Danach hab ich mich wieder hingesetzt und sie ist fortgegangen", sagte der Mann vor Gericht.

Auch die Mutter des Angeklagten sagte aus. Sie habe den Streit gehört und später ihren Sohn zur Polizei gefahren, nachdem die Frau zur Polizeistation gelaufen sei.

Ohne Schuhe ausgesperrt?

Die Ehefrau zeichnete hingegen ein dramatisches Bild. "Ich hatte keine Schuhe an, nur den Pyjama. Draußen hatte es Minusgrade", schilderte sie laut der "Kleinen Zeitung". Als sie zurück ins Haus wollte, habe ihr Mann die Tür zugehalten.

Irgendwann habe die Mutter des Mannes ihr Schuhe und Jacke entgegengeworfen. Sie habe dann gegen die Rollos gehämmert und sich dabei die Finger verletzt. Schließlich sei sie durch die Nacht geirrt und habe vergeblich versucht, Nachbarn zu wecken. Die Frau forderte 700 Euro Schmerzensgeld.

Aussagen deckten sich nicht

Frühere Aussagen bei der Polizei hätten laut der Richterin jedoch nicht mit den jetzigen Schilderungen übereingestimmt. Unklar blieb unter anderem, wie die Frau zu Jacke und Schuhen gekommen war. Zudem standen laut Gericht rund 1,2 Promille Alkohol im Raum.

Ende mit Freispruch

"Wir stolpern von einem Widerspruch zum nächsten", erklärte die Richterin schließlich. Im Strafverfahren gelte der Zweifelsgrundsatz, deshalb gebe es keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung. Der Mann wurde freigesprochen.

Zum Schluss richtete die Richterin noch einen Appell an beide Seiten: "Ihr habt zwei Kinder. Ich bitte für sie, das Scheidungsverfahren so friedlich wie möglich abzuwickeln. Das haben sie sich verdient."

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